Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungszuschuss durch den Arbeitgeber

Frage: Betreuungszuschuss durch den Arbeitgeber

Nikos

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Hallo Frau Bader, ich möchte einen Betreuungszuschuss für die Betreuung meiner Tochter 2 Jahre beim Arbeitgeber beantragen. Auf dem Antrag kann eine Betreuung durch eine offizielle Einrichtung oder durch eine Privatperson angegeben werden. Erfolgt die Betreuung durch eine Privatperson, darf diese auch mit dem Kind verwandt sein? Wie oft muss ein Zahlungsbeleg in welcher Form beim Arbeitgeber erfolgen? Danke für Ihre Antwort. VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist doch, dass tatsächlich Betreuungskosten anfallen müssen, was bei einem nahen Angehörigen wie zum Beispiel der Großmutter ja nicht der Fall sein wird. Dann kann man beim Arbeitgeber auch keine Zuschüsse bekommen. Liebe Grüße NB


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