EvaMaria1977
Liebe Frau Bader, ich hatte schon einmal bei Ihnen angefragt. Es ging um die beantragte Teilzeitbeschäftigung ab 4/14 während Elternzeit und dem erneuten Mutterschutz. Wenn ich also die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit offiziell beim Arbeitgeber einen Tag vor dem erneuten Mutterschutz beende, habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld+Zuschuss aus dem Vollzeit-Vertrag. Mein Arbeitgeber bietet mir nun an, die wenigen Wochen Teilzeit mit meinem Resturlaub aus 2012 und dem neu angesammelten Urlaub aus 2014 (insgesamt 20 Tage) plus 3 Tage unbezahlten Urlaub zu überbrücken, ich bräuchte dann also gar nicht erscheinen. Ändert das dann meinen Anspruch auf volles Mutterschaftssgeld bzw. Zuschuss, wenn ich darauf eingehe? Oder bleibt es gleich und ich bekomme MuSchgeld+Zuschuss gerechnet nach der Vollzeitstelle? Kann mich mein Arbeitgeber verpflichten, den Urlaub voll zu nehmen, oder könnte ich z. B. anfangen zu arbeiten und mir ca. 10-15 Tage Urlaub "aufheben" für nach der Elternzeit (2016 oder 2017)? Danke für ihre Antwort im Voraus. Eva
Hallo, da der Urlaub in VZ entstanden ist, wird er auch nach VZ abgerechnet - es bringt also Vorteile Liebe Grüße NB
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