Joliea
Hallo Frau Bäder, Ich bin seit dem 14.03.19 im Mutterschutz. Nun habe ich für März meine Abrechnung schon bekommen und da steht ein MuschG Zuschuss drauf ..und mein Gehalt wurde nur anteilig glaub ich berechnet .Ist das richtig so weil ich den halben Monat nur gearbeitet habe bzw im BV war ..und ab den 14.03 in Musch gegangen bin ......wird auf der April Abrechnung dann der komplette Mutterschutz Zuschuss drauf sein ? Verstehe das nicht so recht ...mein monatlicher Zuschuss den ich nach der Berechnung mit abgezogener Krankenkassenteil beträgt 41.44 pro Tag und auf dieser Abtechnung ist nur ein Betrag von 745,56 berechnet worden ...Vlt können Sie mir bei der Rechnung ein wenig helfen für mein Verständnis. Liebe Grüße
Hallo, es wird Tag genau für die Zeit, wo Sie noch gearbeitet haben Lohn gezahlt. Für die andere Hälfte des Monats bekommen Sie den durchschnittlichen täglichen Monatslohn, davon 13 € von der Krankenkasse und den Rest vom Arbeitgeber. Liebe Grüße NB
chrissicat
Bis zum 13.3. steht dir dein normales Entgelt (natürlich anteilig für 13 Tage) zu und für die Zeit vom 14.-31.3. bekommst du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse und den Zuschuss vom Arbeitgeber.
Himbeere2008
Für den AG besteht keine Regelung wann er das Mutterschutzgeld zu zahlen hat. Nur das er es zahlen muss.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich hatte schon einmal bei Ihnen angefragt. Es ging um die beantragte Teilzeitbeschäftigung ab 4/14 während Elternzeit und dem erneuten Mutterschutz. Wenn ich also die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit offiziell beim Arbeitgeber einen Tag vor dem erneuten Mutterschutz beende, habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld+Z ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...