Joliea
Hallo Frau Bäder, Ich bin seit dem 14.03.19 im Mutterschutz. Nun habe ich für März meine Abrechnung schon bekommen und da steht ein MuschG Zuschuss drauf ..und mein Gehalt wurde nur anteilig glaub ich berechnet .Ist das richtig so weil ich den halben Monat nur gearbeitet habe bzw im BV war ..und ab den 14.03 in Musch gegangen bin ......wird auf der April Abrechnung dann der komplette Mutterschutz Zuschuss drauf sein ? Verstehe das nicht so recht ...mein monatlicher Zuschuss den ich nach der Berechnung mit abgezogener Krankenkassenteil beträgt 41.44 pro Tag und auf dieser Abtechnung ist nur ein Betrag von 745,56 berechnet worden ...Vlt können Sie mir bei der Rechnung ein wenig helfen für mein Verständnis. Liebe Grüße
Hallo, es wird Tag genau für die Zeit, wo Sie noch gearbeitet haben Lohn gezahlt. Für die andere Hälfte des Monats bekommen Sie den durchschnittlichen täglichen Monatslohn, davon 13 € von der Krankenkasse und den Rest vom Arbeitgeber. Liebe Grüße NB
chrissicat
Bis zum 13.3. steht dir dein normales Entgelt (natürlich anteilig für 13 Tage) zu und für die Zeit vom 14.-31.3. bekommst du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse und den Zuschuss vom Arbeitgeber.
Himbeere2008
Für den AG besteht keine Regelung wann er das Mutterschutzgeld zu zahlen hat. Nur das er es zahlen muss.
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