Madameflaubert
Guten Tag Frau Bader, unser Kind ist Ende November 2020 geboren und ich habe für ein Jahr Elternzeit+geld beantragt. Danach möchten wir es tagsüber von einer Tagesmutter betreuen lassen, die wir schon vom ersten Kind kennen. Diese vergibt ihre Plätze natürlich nur ab Sommer, der späteste Termin wäre August. Nun habe ich das typische Winterkind-Problem: ich möchte noch nicht früher wieder arbeiten, aber nur wenn ich arbeite, habe ich einen Anspruch auf den Platz, sonst wird dieser nicht bezuschusst von der Stadt und ich zahle über 1200 Euro für einen Platz im Monat, den ich eigentlich noch nicht brauche. Die Tagesmutter kann mir den Platz natürlich nicht zwei Monate unbezahlt freihalten. Sie sagte, ich solle mich selbständig melden (ohne etwas zu verdienen, damit es für das Elterngeld keine Probleme gibt), damit ich den Platz auch bekommen kann. Geht das? Oder kommen dann wieder andere Probleme auf mich zu (Elterngeldstelle)? Könnte ich auch ein Praktikum oder eine Weiterbildung machen, damit der Platz bezuschusst wird? Oder sehen SIe noch eine andere Möglichkeit? Vielen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße
Hallo, das geht nur, wenn sdie auch selbständig arbeiten. Ansonsten haben sie ab dem 1. geburtstag einen Anspruch auf Betreuung bis mittags - auch wenn Sie nicht arbeiten. Liebe Grüße NB
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