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Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehend einer 5jährigen Tochter. Vollzeit berufstätig. Meine Tochter ist in der ersten Klasse (schulpflichtig, wir leben in Berlin). Zur Kindergartenzeit hatte ich die Betreuung gut im Griff. Der Kindergarten hatte bis 18 Uhr geöffnet und für die Zeit danach (komme berufsbedingt erst gegen 19 Uhr 30 nach Hause) bekam ich eine Tagesmutter bezuschusst. Seit sie in der Schule ist, ist diese Behörde nicht mehr anscheinend zuständig. Tochter hat jetzt zwar Hortplatz, der geht aber nur bis 17 Uhr. alles was danach kommt ist sozusagen meine Angelegenheit. Kann das sein? auf Nachfrage beim Jugendamt wurde mir gesagt, ich solle doch aufhören zu arbeiten, als AE wäre ich doch von Staatswegen bestens versorgt. Was ist das für eine Einstellung? Ist es rechtlich einwandfrei, dass ich mit Kindermädchenkosten, die keiner mitträgt unter Harzt 4 Niveau falle, obwohl ich bestens gewillt bin für Tochter und mich alleine zu sorgen? Zu Kigazeiten bekam ich steuerfrei den Kitaplatz vom Arbeitgeber bezahlt. Diese Steuerersparnis gilt nur für Kigakinder. Aber in anderen Bundesländern gehen die Kinder teilweise erst mit 7 Jahren zur 1. Klasse. Also würde es diese Ersparnis 2 Jahre länger geben. Des weiteren der arbeitslose Kindsvater, der in unmittelbarer Nähe lebt. Er verweigert mithilfe bei Betreuungsproblemen unter der Woche. Besteht darauf, seine Tochter jedes zweite Wochenende zu bekommen. Ich sehe Mia berufsbedingt unter der Woche so wenig. Muss ich sie am Wochenende (wo ich ja mal Zeit für sie hätte) zum Vater geben, der auch anders könnte?
Hallo, wenden Sie sich mal an das Jugendamt. Vielleicht kann das vermitteln. Eine Unterbringung beim Vater scheint nach Ihrer Schilderung sinnvoll. Er soll doch mal einen logischen Grund bringen, warum er sie nicht nehmen will. Und ausserdem würde ich (wenn Sie mutig sind) dem Vorgesetzten mitteilen, dass der Sachbearbeiter vorgeschlagen hat, Sie sollten aufhören zu arbeiten. Liebe Grüsse, NB
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