Hallo Frau Bader, Ich weiß nicht ob das hier hin gehört, aber ich frag mal. Mein Kind kommt im Januar 2019 zur Welt, nach 1 Jahr Elternzeit muss ich finanziel wieder arbeiten gehen und brauche dann eine Betreuung. Kindergartenjahr beginnt aber erst im August. Überbrücken können wir die Zeit nicht. Habe ich einen Anspruch auf Betreuung ab Januar 2020? Wenn dazu die Kindergärten nein sagen, habe ich dann einen Anspruch auf eine Tagesmutter? Ich brauch eine Betreuung für 7 Stunden/Tag, andere Möglichkeiten habe Ich leider nicht.
von MeineKleineMaus am 18.10.2018, 08:58