Felipemama
Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir helfen. Mein Kind is 14 Monate alt und ich habe 2 Jahre EZ genommen. Erstes bezahlt, 2. nicht. Nun hat mein Arbeitgeber eine Aufhebung meines Arbeitsvertrags mit lohnenswerter Abfindung angeboten, was ich gern annehmen möchte. Diese greift dann ende Dezember 2017, das heisst im Anschluss an meine Elternzeit würde ich noch 5 Monate zu vollem Gehalt arbeiten (offiziell zumindest, ich werde freigestellt) Angenommen ich würde nun schwanger werden, könnte ich dann sagen ich möchte die EZ erst ab Januar nehmen? Bzw. Das Elterngeld, damit ich noch mein volles Gehalt mitnehmen kann? Oder besser warten, die 5 Monate offiziell arbeiten und dann schwanger werden, dass sie in die Berechnung fließen? Vielen Dank für Ihre Antwort Liebe Grüße
Hallo, in diesen Monaten verschenken Sie das Elterngeld. Liebe Grüße NB
chrissicat
Durchaus kannst du die Elternzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt nehmen. Elterngeld kannst du aber nur bis zum 12. Lebensmonat in Anspruch nehmen bzw. 14 Lebensmonat wenn dein Partner auch mindestens 2 Monate nimmt.
Sternenschnuppe
Egal wie, Du hast dann nur 5x Lohn und 7 Monate mit 0€ in der Berechnung. Und danach keinen Job. Kommt das Kind nach den 5 Monaten musst Du dann auch ggf. auch Deine Krankenkasse selbst bezahlen von dem bisschen Elterngeld. Mein Rat : Neuen Job suchen, am besten unbefristet. Sobald Du Betreuung hast arbeiten und dann schwanger werden. So hast Du alle Absicherungen und mehr Elterngeld.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Das erste Kind hat den Nachname des Vaters. Soweit ich weiß, war es bisher so, dass dieser Name dann auch automatisch für weitere Kinder als Nachname gilt. Wie ist es denn jetzt aber durch das neue Namensrecht? Dürfte unser zweites Kind jetzt auch meinen Nachnamen tragen? Oder ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Hallo :) Kind 1 ist 2023 geboren, die Elternzeit habe ich beim 2. Kind für den Mutterschutz kurzzeitig unterbrochen (davor nicht gearbeitet), Kind 2 ist im April 2025 geboren. Nach dem Ende vom Mutterschutz im Juni bin ich wieder in Elternzeit gegangen. Steht mir jetzt erneut eine Jahressonderzahlung (Tvöd Pflege) zu, wie nach der Geburt des er ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Hallo, Unser 1. Kind wurde im Juli 25 geboren. Nun möchte ich gerne ein Nebengewerbe anmelden, um mir etwas dazuverdienen. Wir würden uns gerne für nächstes Jahr ein Geschwisterchen wünschen. Wenn ich nun ein Nebengewerbe anmelde, wann mache ich das am besten? Nach der EZ von Kind 1 (Endet Oktober)? Dann würde sich mein Elterngeld von vor Kind ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen