Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Aurelia21

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Hallo Frau Bader,  Während der Elternzeit meines ersten Kindes habe ich meinem Arbeitgeber 1 gekündigt und einen Minijob bei meinem neuen Arbeitgeber 2 angefangen. Der Minijob bei Arbeitgeber 2 läuft nur 4 Monate, bis das Elterngeld (nach 14 Monaten) vorbei ist und ich rechtlich auch wieder mehr arbeiten bzw. verdienen darf. Der Teilzeit Vertrag bei Arbeitgeber 2 wurde am gleichen Tag unterschrieben wie der Nebenjob Vertrag (im Sommer 2023). Jetzt bin ich in der 7 SSW (Arbeitgeber weiß noch nicht Bescheid). Teilzeit beginnt erst am 01.02.2024. Kind 1 ist in der Kita, TZ steht also nichts im Weg und habe ich auch vor zu arbeiten. Wenn ich nach TZ-Vertragsantritt, dem 01.02.24, ins Beschäftigungsverbot muss, da es mir schlecht geht und ich bei der ersten SS vom Arzt es aufgrund gesundheitlicher Risiken ebenfalls hatte, bekomme ich dann nur die 520€ (Durchschnitt der letzten 13 Wochen) oder wird mir der Teilzeitlohn (30 Std. Woche) bezahlt? Ich habe gelesen, dass für denjenigen im Beschäftigungsverbot kein Nachteil entstehen sollte und wenn man einen neuen Arbeitgeber bzw. einen neuen Arbeitsvertrag hat, gelten nicht die 13 Wochen vor Schwangerschaft als Berechnungsgrundlage, sondern die 3 Monate nach Vertragsbeginn (zählt hier dann der Minijob Vertrag oder der TZ-Vertrag?).  Vielleicht wissen Sie bei dem speziellen Fall eine Antwort.  Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus Aurelia 


User-1750749248

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Du bekommst das, was du als Nicht-Schwangere bekommen würdest. Wenn also dein TZ Vertrag in Kraft tritt, bekommst du auch das Gehalt für TZ.


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