HaiglMiriam
Sehr geehrte Frau Bader, Weil mein alter AG keine Teilzeitstelle für mich hat, habe ich mir eine neue Arbeit suchen müssen, meine EZ endet Ende März, also Kündige ich Ende Januar zu diesem Datum, Kündigungsfrist 4 Wochen. Nun ist es so dass ich vermutlich ungeplant schwanger bin. Habe die neue Beschäftigung bereits unterzeichnet, dort sowie bei meinem alten AG wird ab bekannt sein einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ist das denn möglich direkt aus der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot zu gehen? Auch bei zwei Arbeitgebern? Und wenn ja, wie sieht die Berechnung des Lohns aus? Vielen Dank für Ihren Rat. Schöne Grüße, Miriam
Hallo, bitte die Frage neu stellen mit den Zusatzinformationen: - wo wollen Sie kündigen? - wieso 2 AG, Sie wollen doch einem kündigen? Liebe Grüße NB
MamaausM2
Du hast einen neuen Vertrag unterschrieben obwohl du noch nicht gekündigt hast..... Arbeitsrechtlich nicht okay! Verstehe schon du willst aus zwei Arbeitsverhältnissen Geld beziehen....
User-1736455377
Ich versteh die Frage so, ob sie aus der EZ direkt wieder ins BV gehen und Gehalt beziehen kann, auch wenn es ein anderer AG ist und zwischenzeitlich bei diesem eben kein Tag gearbeitet wurde. Liebe AP, ja, das ist dann so. Allerdings solltest du nicht darauf vertrauen/dich verlassen, dass du ein BV bekommst. Auch der neue AG ist verpflichtet, dir nach Möglichkeit eine Ersatzbeschäftigung zu geben - und wenn es das berühmte Kaffee-Kochen ist. Heißt:sorge dafür, dass dein Kind 1 dennoch entsprechend betreut ist! Im BV musst jederzeit arbeitsfähig gemäß Vertrag sein, ansonsten ist das Sozialbetrug. Im Übrigen kenne ich kaum jemanden, der erst kündigt und dann einen neuen Vertrag unterschreibt.Man hat doch zuerst den neuen Vertrag und kündigt dann den aktuellen. Und natürlich kann man 2 Jobs parallel haben, sofern das Stunden- und Arbeitszeitmäßig passt.
HaiglMiriam
Ja, einen müsste ich kündigen, wenn ich aber nicht kündige wäre ich ja bei beiden angestellt und würde definitiv ins Beschäftigungsverbot fallen. Mein Sohn ist in einer vormittagsbetreuung. Wenn man keine zwei Arbeitgeber haben dürfte, würde niemand einen zweitjob haben dürfen. Und abkassieren will ich schon gleich zweimal ned, aber die Situation ist jetzt hald fragwürdig. Muss ich wirklich kündigen?
MamaausM2
Könntest du denn in beiden Arbeitsverhältnissen arbeiten, wenn du nicht schwanger wärst.. du kannst nur Teilzeit arbeiten wenn du die Kinderbetreuung nicht gesichert hast. Natürlich muss auch in einem BV du arbeitsfähig sein. Und ja klar kann man mehrere AG haben. Weiß denn dein erster AG vom zweiten AG??? Du willst ein Vollzeit BV haben und eins beim zweiten.... Rechtlich nicht sauber. Es gibt auch noch das Arbeitszeitgesetz.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang