HaiglMiriam
Sehr geehrte Frau Bader, Weil mein alter AG keine Teilzeitstelle für mich hat, habe ich mir eine neue Arbeit suchen müssen, meine EZ endet Ende März, also Kündige ich Ende Januar zu diesem Datum, Kündigungsfrist 4 Wochen. Nun ist es so dass ich vermutlich ungeplant schwanger bin. Habe die neue Beschäftigung bereits unterzeichnet, dort sowie bei meinem alten AG wird ab bekannt sein einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ist das denn möglich direkt aus der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot zu gehen? Auch bei zwei Arbeitgebern? Und wenn ja, wie sieht die Berechnung des Lohns aus? Vielen Dank für Ihren Rat. Schöne Grüße, Miriam
Hallo, bitte die Frage neu stellen mit den Zusatzinformationen: - wo wollen Sie kündigen? - wieso 2 AG, Sie wollen doch einem kündigen? Liebe Grüße NB
MamaausM2
Du hast einen neuen Vertrag unterschrieben obwohl du noch nicht gekündigt hast..... Arbeitsrechtlich nicht okay! Verstehe schon du willst aus zwei Arbeitsverhältnissen Geld beziehen....
User-1736455377
Ich versteh die Frage so, ob sie aus der EZ direkt wieder ins BV gehen und Gehalt beziehen kann, auch wenn es ein anderer AG ist und zwischenzeitlich bei diesem eben kein Tag gearbeitet wurde. Liebe AP, ja, das ist dann so. Allerdings solltest du nicht darauf vertrauen/dich verlassen, dass du ein BV bekommst. Auch der neue AG ist verpflichtet, dir nach Möglichkeit eine Ersatzbeschäftigung zu geben - und wenn es das berühmte Kaffee-Kochen ist. Heißt:sorge dafür, dass dein Kind 1 dennoch entsprechend betreut ist! Im BV musst jederzeit arbeitsfähig gemäß Vertrag sein, ansonsten ist das Sozialbetrug. Im Übrigen kenne ich kaum jemanden, der erst kündigt und dann einen neuen Vertrag unterschreibt.Man hat doch zuerst den neuen Vertrag und kündigt dann den aktuellen. Und natürlich kann man 2 Jobs parallel haben, sofern das Stunden- und Arbeitszeitmäßig passt.
HaiglMiriam
Ja, einen müsste ich kündigen, wenn ich aber nicht kündige wäre ich ja bei beiden angestellt und würde definitiv ins Beschäftigungsverbot fallen. Mein Sohn ist in einer vormittagsbetreuung. Wenn man keine zwei Arbeitgeber haben dürfte, würde niemand einen zweitjob haben dürfen. Und abkassieren will ich schon gleich zweimal ned, aber die Situation ist jetzt hald fragwürdig. Muss ich wirklich kündigen?
MamaausM2
Könntest du denn in beiden Arbeitsverhältnissen arbeiten, wenn du nicht schwanger wärst.. du kannst nur Teilzeit arbeiten wenn du die Kinderbetreuung nicht gesichert hast. Natürlich muss auch in einem BV du arbeitsfähig sein. Und ja klar kann man mehrere AG haben. Weiß denn dein erster AG vom zweiten AG??? Du willst ein Vollzeit BV haben und eins beim zweiten.... Rechtlich nicht sauber. Es gibt auch noch das Arbeitszeitgesetz.
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