Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Vanessa3008

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Guten Tag, Ich bin selbständig Tagesmutter arbeite aber für die Stadt von dort bekomme ich auch mein Lohn bezahlt. Bin zur Zeit in der 7 Woche Schwanger. Meine Frage ist nur darf meine Frauenarzt auch selbständigen ein Berufsverbot aussprechen ? Oder nur Angestellte ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sind selbständig, bekommen also keinen Lohn. Es gibt kein BV und auch kein MG (es sei denn, Sie haben dies versichert). Liebe Grüße NB


misses-cat

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Gibt es nur für Angestellte, das Risiko der Selbstständigkeit. Ausnahme du hast es extra versichert bei deiner Krankenkasse das machen allerdings die wenigsten


misses-cat

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Ach so Mutterschutzlohn gibt es auch nicht ( also die sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) außer auch hier du hast es extra versichert


Terkey235

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Nein, du bist selbst für dich verantwortlich. Ein Beschäftigungsverbot greift bei dir nicht. Mutterschutz und das entsprechende Geld gibt es auch nicht. Du musst entweder bis zum letzten Tag deiner Schwangerschaft durcharbeiten, oder aber entsprechend planen und finanziell vorsorgen. Selbst bei einer schwangerschaftsbedingten Krankschreibung bekommst du kein Geld. Es sei denn, du hast dich speziell abgesichert. Ich vermute, von einem TM-Lohn dürfte sich das eher nicht rechnen. Elterngeld kannst du bekommen. Dafür müsstest du aber eben möglichst lange arbeiten, optimalerweise bis Geburt, um keine Nullrunden zu fahren. Denk auch an weitere Aspekte der Selbständigkeit, z.B. daran, dass dein Kind in der Regel keinen Anspruch auf Halbwaisenrente hat, wenn dir etwas passieren sollte. Da müsstest du privat vorsorgen. Alles Gute, terkey


misses-cat

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Sollte das Kind Halbwaise werden gäbe es Unterhaltsvorschuss, hier der Link https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/kann-ich-unterhaltsvorschuss-bekommen-wenn-ich-verwitwet-bin--141138


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