Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Zarah89

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Guten Tag, ich habe noch eine weitere Frage: darf ein Arbeitgeber der Mitarbeiterin A ein BV aussprechen und der Mitarbeiterin B nicht bzw. dieser Alternativtätigkeiten zuordnen, obwohl sie im selben Bereich tätig sind? Das würde mich mal interessieren. Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf die Gesamtsituation an. Wenn erst die eine Arbeitnehmerin schwanger wird und er ihr eine Ersatztätigkeit zuordnet und dann die andere Arbeitnehmerin schwanger wird und er keine Ersatztätigkeit mehr hat, ist das zulässig. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Da du offenbar in EZ bist, brauchst du kein BV - du arbeitest ja eh nicht.


Zarah89

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Das beantwortet meine Frage nicht.


WonderWoman

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ja darf er


lukko34

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Natürlich ist das möglich. Bevor überhaupt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Evtl. Kann man die Mitarbeiter Mutterschutzkonform umsetzen.


Neverland

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Ja darf er. Kann man übrigens leicht selbst nachlesen. Besser gesagt, er muss es sogar, wenn er es so lösen kann. Jedes BV ist zu vermeiden wenn möglich.


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