Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Lori199

Beitrag melden

Guten Tag, Ich habe nun nach langem Kampf endlich mein Beschäftigungsverbot vom Arzt erhalten. Durch mobbing und schlechten Verhältnisse am Arbeitsplatz. Vorher war ich über 1 Jahr im Krankengeld. Da das Krankengeld ja erst nach 6 Wochen weiterer Lohnzahlung vom Arbeitgeber beginnt, ich in diesen 6 Wochen circa nur die Hälfte meines Gehalts bekommen habe, frage ich mich nun wie viel Mutterschafsgeld mir zu steht. Da dieses ja vom Durchschnittslohn der letzten 3 Monate des Gehalts berechnet wird. Bsp. Normalerweise kriege ich einen Lohn von ca. 1000€ Die letzten 3 Monate meiner Arbeit: 1000€ 600€(durch meine Krankmeldung) 400€(ebenfalls durch meine Krankmeldung)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich habe jetzt nicht verstanden, warum Sie nur die Hälfte des Gehaltes erhalten haben. grundsätzlich erhalten Sie in ein Beschäftigungsverbot das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Du kannst eine AU nicht zu Gunsten eines BV beenden, da wird die Krankenkasse nicht mitspielen


Lori199

Beitrag melden

Meine AU ist schon seit ein paar Wochen beendet. Zurzeit bin ich jedoch krankgeschrieben von meiner Frauenärztin wegen Komplikationen in der Schwangerschaft.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Bist Du arbeitsfähig oder nicht? Das ist die Gretchenfrage. Die Krankenkasse wird das BV definitiv prüfen. Seit wann hattest Du Krankengeld und wann beginnt Dein Mutterschutz?


Neverland

Beitrag melden

In einem BV bekommt man ab dem ersten Tag das, was man auch ohne dieses bekommen würde. Der Schnitt der 3 Monate ist nicht relevant bei festem Gehalt. Insofern spielt es für das finanzielle keine Rolle ob du vorher Krankengeld bekommen hast. Auch für das spätere Mutterschaftsgeld nicht. Fraglich ist allerdings, ob das BV so durchgeht. Aber das soll meibe Sorge nicht sein. AG und auch KK können das anzweifeln. Dann bleibt zu prüfen, ob das BV Bestand behält. Oder ob nicht die AU hätte weiter ausgestellt werden müssen.


User-1736455377

Beitrag melden

Versteh ich das richtig? Du hast keinen Tag innerhalb von über 1 Jahr gearbeitet - aber wirst am Arbeitsplatz gemobbt? Die aktuelle AU wird jetzt plötzlich aufgehoben - dafür hast du Schwangerschaftskomplikationen. Diese AU wird jetzt aber auch aufgehoben - zu Gunsten eines BV´s wegen Mobbing.Obwohl du gar nicht gearbeitet hast, um überhaupt gemobbt werden zu können. Naja, viel Glück damit.


MamaausM2

Beitrag melden

So pauschal kann man das nicht sagen.... Wann beginnt der Mutterschutz.


Lori199

Beitrag melden

Mein Mutterschutz beginnt ab heute. Seit circa 3 Wochen bin ich krankgeschrieben auf Grund Verdacht auf Fehlgeburt wegen Blutungen.


MamaausM2

Beitrag melden

Du bist also hochschwanger. Normalerweise bekommt man den Durchschnitt der letzten drei Monate vor Mutterschutz als Mutterschaftsgeld. Also die 13 Eur von der Krankenkasse und der AG stockt auf das netto dann auf.


Neverland

Beitrag melden

Wie kannst du zur Zeit krankgeschrieben sein, endlich ein BV erhalten gaben und dazu seit heute im Mutterschutz? Das geht nicht. Mit Beginn Mutterschutz endet das BV. AU hebekt jedes BV aus, solange du also eibe AU hast, kannst du nicht gleichzeitig ein BV haben oder sich im Mutterschutz befinden. Das geht nicht. Ich würde die Frage noch einmal konkret neu stellen. Mit Datumsangabe ab wann was nun war, also ab wann bis wann AU, ab wann Mutterschutz, ab wann BV.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...