Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Lori199

Beitrag melden

Guten Tag, Ich habe nun nach langem Kampf endlich mein Beschäftigungsverbot vom Arzt erhalten. Durch mobbing und schlechten Verhältnisse am Arbeitsplatz. Vorher war ich über 1 Jahr im Krankengeld. Da das Krankengeld ja erst nach 6 Wochen weiterer Lohnzahlung vom Arbeitgeber beginnt, ich in diesen 6 Wochen circa nur die Hälfte meines Gehalts bekommen habe, frage ich mich nun wie viel Mutterschafsgeld mir zu steht. Da dieses ja vom Durchschnittslohn der letzten 3 Monate des Gehalts berechnet wird. Bsp. Normalerweise kriege ich einen Lohn von ca. 1000€ Die letzten 3 Monate meiner Arbeit: 1000€ 600€(durch meine Krankmeldung) 400€(ebenfalls durch meine Krankmeldung)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich habe jetzt nicht verstanden, warum Sie nur die Hälfte des Gehaltes erhalten haben. grundsätzlich erhalten Sie in ein Beschäftigungsverbot das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Du kannst eine AU nicht zu Gunsten eines BV beenden, da wird die Krankenkasse nicht mitspielen


Lori199

Beitrag melden

Meine AU ist schon seit ein paar Wochen beendet. Zurzeit bin ich jedoch krankgeschrieben von meiner Frauenärztin wegen Komplikationen in der Schwangerschaft.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Bist Du arbeitsfähig oder nicht? Das ist die Gretchenfrage. Die Krankenkasse wird das BV definitiv prüfen. Seit wann hattest Du Krankengeld und wann beginnt Dein Mutterschutz?


Neverland

Beitrag melden

In einem BV bekommt man ab dem ersten Tag das, was man auch ohne dieses bekommen würde. Der Schnitt der 3 Monate ist nicht relevant bei festem Gehalt. Insofern spielt es für das finanzielle keine Rolle ob du vorher Krankengeld bekommen hast. Auch für das spätere Mutterschaftsgeld nicht. Fraglich ist allerdings, ob das BV so durchgeht. Aber das soll meibe Sorge nicht sein. AG und auch KK können das anzweifeln. Dann bleibt zu prüfen, ob das BV Bestand behält. Oder ob nicht die AU hätte weiter ausgestellt werden müssen.


User-1736455377

Beitrag melden

Versteh ich das richtig? Du hast keinen Tag innerhalb von über 1 Jahr gearbeitet - aber wirst am Arbeitsplatz gemobbt? Die aktuelle AU wird jetzt plötzlich aufgehoben - dafür hast du Schwangerschaftskomplikationen. Diese AU wird jetzt aber auch aufgehoben - zu Gunsten eines BV´s wegen Mobbing.Obwohl du gar nicht gearbeitet hast, um überhaupt gemobbt werden zu können. Naja, viel Glück damit.


MamaausM2

Beitrag melden

So pauschal kann man das nicht sagen.... Wann beginnt der Mutterschutz.


Lori199

Beitrag melden

Mein Mutterschutz beginnt ab heute. Seit circa 3 Wochen bin ich krankgeschrieben auf Grund Verdacht auf Fehlgeburt wegen Blutungen.


MamaausM2

Beitrag melden

Du bist also hochschwanger. Normalerweise bekommt man den Durchschnitt der letzten drei Monate vor Mutterschutz als Mutterschaftsgeld. Also die 13 Eur von der Krankenkasse und der AG stockt auf das netto dann auf.


Neverland

Beitrag melden

Wie kannst du zur Zeit krankgeschrieben sein, endlich ein BV erhalten gaben und dazu seit heute im Mutterschutz? Das geht nicht. Mit Beginn Mutterschutz endet das BV. AU hebekt jedes BV aus, solange du also eibe AU hast, kannst du nicht gleichzeitig ein BV haben oder sich im Mutterschutz befinden. Das geht nicht. Ich würde die Frage noch einmal konkret neu stellen. Mit Datumsangabe ab wann was nun war, also ab wann bis wann AU, ab wann Mutterschutz, ab wann BV.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...