Sofika
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte gerne eine Frage. Ich bin 6 Wochen schwanger und morgen ist eigentlich meine erste Termin beim Gynäkologin. Ich 28 Jahre bin beruflich Krankenschwester und arbeite im häusliche Krankenpflege vollzeit . Auf der andere Seite Studiere ich Informatik und bin im 4 Semester. Zusätzlich arbeite ich auch auf Basis 450 Euro als Webentwickler .Ich bin einfach überfordert und würde gerne beim Ärztin diese Beschäftigungverbot bekommen weil die Arbeit im Häusliche Krankenpfelge finde ich sehr anstrengend und vor allem ist mir sehr üblich bei allen diesen Geruche. Die Sache ist ich würde gerne diese Minijob machen da ich immer von zu Hause arbeite. Wenn ich diese Beschäftigungsverbot bekomme ,kann ich meine Minijob machen oder soll ich bei die beiden aufhören. Mit freundlischen Grüßen Sofika
Hallo, das ist keine gute Idee, denn der FA stellt idR ein komplettes BV aus. Ihr Haupt-Ag muss feststellen, ob eine Gefährdungslage vorliegt und dann ein BV für diese Tätigkeit aussprechen. Ein Studium und auch Selbständigkeit hat mit einem BV übrigens nichts zu tun. Liebe Grüße NB
Suomi
In der Regel bekommt man bei Deinem Job von seinem AG ein BV und nicht vom FÄ. Du solltest die Schwangerschaft frühzeitig Deinem AG mitteilen damit er die ein BV prüfen kann oder dir ggf einen schwangerschaftskonformen Arbeitsplatz anbieten kann.
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