Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Evelina

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Hallo. Ich befinde mich in einem Arbeitsverhältnis von 3 Monaten mit einer Probezeit von 6 Monaten. Nach drei Monaten Arbeit erfuhr ich, dass ich schwanger war. Der Arzt will mir ein Arbeitsverbot verordnen. Wenn ich mich noch in der Probezeit befinde und vor der Schwangerschaft nur 3 Monate arbeiten muss, werde ich während des Arbeitsverbots trotzdem bezahlt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sind nicht kündbar und erhalten den normalen Lohn weiter. Entscheidend ist, ob der Vertrag auf die Probezeit befristet ist - dann läuft er trotz Schwangerschaft aus. Ansonsten geht er automatsich in den eigentlichen Vertrag über. Liebe Grüße NB


cube

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Im Beschäftigungsverbot bekommst du das, was du auch ohne BV bekommen würdest. Die Probezeit spielt dabei keine Rolle - ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft unterliegst du eh einem Kündigungsverbot.


Mitglied inaktiv

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Das tut mir leid für dich, dass es dir gesundheitlich so extrem schlecht geht! Ich hoffe das BV hilft dir dabei, dass die Schwangerschaft intakt bleibt. Du bekommst dein Gehalt weiter.


Evelina

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Ich habe irgendwo gelesen, dass ich mindestens 3 Monate vor Bekanntgabe der Schwangerschaft gearbeitet haben muss, um während des Arbeitsverbots bezahlt zu werden.


Mitglied inaktiv

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Die drei Monate gelten nur, wenn du schwankendes Einkommen durch Zulagen hättest. Dann gelten die drei Monate vor eintritt der Schwangerschaft. Du bekommst so deinen Lohn weiter als würdest du arbeiten


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