Maria_01
Hallo, mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot empfohlen. Ich habe jedoch die Vermutung, dass ich dadurch einen finanziellen Nachteil erhalte. Ich habe gelesen, dass der Durchschnitt vom Gehalt der letzten 3 Monate seit der Schwangerschaft genommen wird. Hier habe ich das Problem, dass ich einen Monat vor Anfang der Schwangerschaft eine Lohnerhöhung von 1.000€ erhalten habe. Das würde für mich bedeuten, dass ich wegen dem Durchschnitt einen erheblichen finanziellen Nachteil bekomme. Können Sie mir sagen ob das stimmt ? Vielen Dank vorab! Liebe Grüße
Hallo, der Frauenarzt hat ein Beschäftigungsverbot nicht zur empfehlen, das geht in genau genommen nichts an. Ausnahme, wenn ein Beschäftigungsverbot aus medizinischen Gründen ausgesprochen wird. Sollte der Arbeitgeber bei der Gefährdungsprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist, erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
mellomania
Da bist du falsch informiert. Du erhältst das was du ohne bv bekommst. Das was du gelesen hast (falsch) betrifft Leute mit schwankenden Gehältern. Wenn es eine dauerhafte Erhöhung war bleibt diese. Wenn sie aber befristet war, läuft sie normal wie vereinbart aus Ein AG empfiehlt kein bv. Er spricht es nach Prüfung mir gefährdungsbeurteilung aus, oder nicht
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