Andreatss
Liebe Frau Bader, ich bin seit einigen Wochen aufgrund von psychischen Problemen krankgeschrieben und glaube nun schwanger zu sein. In diesem Fall würde mir meine Gynäkologin ein Beschäftigungsverbot erteilen. Was muss ich beachten und welche Regelung gilt dann für den Lohn und das später errechnende Elterngeld? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Ein BV steht hinter der Krankschreibung und greift nicht solange keine Gesundung eintritt. Der FA kommt in Erklärungsnot, wenn er einfach umschwenkt. Da wird der AG nicht mitmachen. Liebe Grüße NB Ansonsten bekommt man
Ansonsten bekommt man bei einem BV den Lohn weiter.
Mitglied inaktiv
Dein gyn darf kein BV ausstellen..... Zumal Krankheit immer vor geht. Würdest du ohne Schwangerschaft arbeiten? Das BV kann sowohl vom AG und auch der Krankenkasse angezweifelt werden
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