Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Daniz0312

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe letzte Woche (jetzt 21ssw) ein Beschäftigungsverbot von meinem FA erhalten. Jeden Dienstag besuche ich jedoch für meine Weiterbildung zur Fachwirtin (öffentlicher Dienst) die Schule nun will mir mein Arbeitgeber diese auch nicht mehr erlauben, weil es ja während der Arbeitszeit stattfindet und das mit dem Berufsverbot nicht geht. Mein Arbeitgeber zahlt die Weiterbildung und ich bekomme für den Zeitraum die Zeit auch gutgeschrieben…..Mit einem Teilbeschäftigungsverbot wäre das ganze evtl. geregelt. Aber was ist mit dem gesetzlich 8 Wochen nach Geburt vorgeschriebenen Mutterschutz? Darf ich da dann auch nicht an der Weiterbildung teilnehmen? LIebe Grüße Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ein BV bedeutet, dass auf der Arbeit eine Gefahr für Mutter und Kind bestehen, die es unmöglich machen, dort zu arbeiten. Wenn diese Gefahren bei der Weiterbildung nicht bestehen, können Sie dort weitermachen. Ist ja doch auch im Interesse des AG. Helfen kann Ihnen hier das Gewerbeaufsichtsamt. In den 8 Wochen nach der Geburt dürfen Sie gar nicht arbeiten. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

Nein. Mit dem bv bist du komplett raus. Ohne Ausnahme. 8 Wochen nach der Geburt bzw 12 Wochen bei mehrlingen bzw bescheinigter frühgeburt darfst du ebenfalls an nichts teilnehmen und keine Schule besuchen. Du kannst auf den nachgeburtlichen Muschu auch nicht verzichten.


KielSprotte

Beitrag melden

Auf den nachgeburtlichen Mutterschutz darfst du nicht verzichten, auch nicht tageweise.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Problem ist dass das BV vom Arzt kommt für alle Tätigkeiten Frau baders Antwort geht aber von einem betrieblichen BV aus. Dann könntest du die Weiterbildung machen


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...