AMM17
Guten Abend, ich habe eine Frage zum Thema Beschäftigungsverbot. Wie wird das Geld im Beschäftigungsverbot berechnet, wenn ich nur einen Monat gearbeitet habe bevor ich schwanger geworden bin? Ich lese im Internet immer wieder, dass die letzten 13 Wochen oder die letzten 3 Monate als Berechnungsgrundlage gelten. Wie ist das aber wenn ich keine 13 Wochen oder 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft gearbeitet habe? Wird dann das eine Gehalt durch die 3 Monate gerechnet und ich kriege nur 1/3 des Geldes im gesamten Zeitraum des Beschäftigungsverbotes? Vielen dank schon mal :)
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Problematisch wird das nur, wenn der Lohn stark variiert. Liebe Grüße NB
cube
Im BV bekommst du das, was du sonst laut Vertrag auch als Gehalt bekommen hättest, wenn der AG nach Gefährdungsbeurteilung dir ein BV oder Teil-BV aussprechen muss. Der AG kann dir aber auch Ersatztätigkeiten zuweisen - auch wenn diese mit deinem eigentlich Beruf/Aufgaben im Betrieb nicht zu tun haben. Wie zB Akten sortieren, am Empfang sitzen oder was auch immer.
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