Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot?!

Frage: Beschäftigungsverbot?!

Chrissi90

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin ca. in der 5./6.SSW. Der Termin beim FA ist nächte Woche. Ich arbeite im Schichtdienst in der Kinder und Jugendhilfe. In einem Heim für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche,welche zusätzlich Diabetes mellitus Typ I haben. Ich komme also täglich mit Blut, Spritzen etc. in Kontakt. Wie verhalte ich mich gegenüber meiner Chefin? Wann sage ich ihr ,dass ich schwanger bin? Wie sieht es in meiner Situation mit einem BV aus? Herzliche Grüße Chrissi90


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde es der Arbeitgeberin sagen und die muss dann eine Gefährdungsprüfung durchführen. Also feststellen, ob eine Gefahr besteht und, sollte dem so sein, sie umsetzen. Ein Umgang mit Spritzen etc. ist sicherlich nicht zulässig. Die Frage ist jedoch, ob die Kinder eine tatsächliche Gefahr sind. Das wird sich daran festmachen lassen, ob und wie oft des tatsächlichen zu tätlichen Angriffen gekommen ist. Liebe Grüße NB


mellomania

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du sagst der chefin dass du schwanger bist. ihre aufgabe ist es, dir ersatztätigkeiten zu geben, die du annehmen musst. also verwaltung etcpp. das können auch aufgaben sein, die mit deiner eigentlichen qalifiktation und deinem eigentlichen arbeitsgebiet nix zu tun haben. die chefin muss im rahmen einer gefährdungsbeurteilung klären, wo sie dich die schwangerschaft über einsetzen kann. erst wenn überhaupt keine tätigkeiten da sind, die du machen kannst, könnte sie ein bv aussprechen. aber erst nach der prüfung. rechne also nicht damit. wann du es ihr sagst ist dir überlassen. sie kann aber erst handeln, wenn sie es weiß


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