Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Dorojan

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Hallo ich habe folgende Frage, Ich bin befristet beschäftigt und mir wurde jetzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Bin in der 11. Woche schwanger. Das geht bis zum Mutterschutz, mein Vertrag läuft aber 2 Monate vorher aus. Daraus ergibt sich folgendes Problem: Ich weiß nicht ob mein Vertrag verlängert wird, glaub ich auch nicht. Ich bekomme kein Arbeitslosengeld, wenn mein Vertrag ausgelaufen ist und die Krankenkasse zahlt auch kein Krankengeld. Was kann ich jetzt machen? Kann ich das Beschäftigungsverbot von meiner FA verkürzen oder aufheben lassen? Ich kann es mir nicht leisten 2 Monate kein Geld zu haben.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben könnern, ändert sich in der Arbeitslosigkeit daran nichts - und dann kann man es nicht einfach aufheben lassen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Beschäftigungsverbot oder Krankmeldung richtet sich nach der Diagnose. Bei normalen Schwangerschaftsbeschwerden ohne Krankheitswert gibt es ein BV. Damit erhältst du keine Leistungen von der Agentur für Arbeit. Bei pathologischen Verläufen erhältst du Leistungen - aber dann stellt sich die Frage, warum du nicht jetzt schon eine AU hast? Schließlich richtet sich dein Gesundheitszustand nicht danach, was dir gerade an Attesten finanziell die meisten Vorteile bietet. Oder ist das Beschäftigungsverbot nicht gerechtfertigt, dann sollte die FÄ es jetzt schon aufheben und du erscheinst wieder zur Arbeit.


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