Frage: Beschäftigungsverbot

ET= 30.06.2016 Hallo, und zwar arbeite ich als Aushilfe(450€ Basis) in einer Bäckerei. Habe keine geregelte Arbeitszeiten, also werde immer unterschiedlich eingetragen... Jetzt habe ich aber eine beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen, und habe soviel ich weiß nicht mal einen Arbeitsvertrag, also habe zumindest zuhause keine Papiere vorhanden,und so die Aushilfen haben keinen Vertrag so viel ich es weiß. Hat man trotzdem das Recht weiterhin einen Gehalt zu kriegen, und wenn ja wie und wo muss ich mich da wenden?? Vielen Dank im Voraus

von Ela_89 am 16.02.2016, 23:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, klar. An den AG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2016



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