Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot ???

Frage: Beschäftigungsverbot ???

Betti84

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Hallo Frau Bader, Ich hätte da nochmal eine Frage: Meine Nächste Schwangerschaft, wird laut Frauenärztin als Risiko eingestuft. Wie ist es wenn ich dann ein Beschäftigungsverbot bekomme, muss der neue Arbeitgeber Trotzdem mein normaler Lohn in dieser Zeit auch wenn ich noch in der Probezeit bin weiter Bezahlen????? Danke für die Rückantwort


Sternenschnuppe

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Dann wirst Du krankgeschrieben und bekommst nach 6 Woxhen Krankengeld.


Betti84

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Ein Beschäftigungsverbot ist doch keine Krankmeldung. In der ersten SS habe ich auch ein Beschäftigungsverbot bekommen und der Arbeitgeber musste meinen Lohn weiter Zahlen bis 6 Woche vor Geburt.


Mitglied inaktiv

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Wegen der Risiko-SS gibt es nicht generell ein BV. Wenn bei Dir aus anderen Gründen ein BV ausgestellt wird, dann bekommst Du auch in der Probezeit das Geld was Du bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest. LG Sabine


Mitglied inaktiv

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Risiko bedeutet nicht das ein BV sicher ist. Sehr viele haben heute eine Risikoschwangerschaft, das ist, um es mal salopp zu sagen, schon nichts besonderes mehr. Bedeutet halt nur, das der Arzt leichter was abrechnen kann und eben genauer hinschaut. Beim Beschäftigungsverbot muss man unterscheiden. ist der Arbeitsplatz das Problem, der Arbeitgeber kann keine geeignete Ersatzarbeit anbieten, dann muss eh der Arbeitgeber das BV aussprechen. Der Arzt darf es in dem Fall gar nicht - auch wenn es einige immer noch machen. Ist, warum auch immer, Deine Gesundheit oder die des Kindes massiv gefährdet, und ist absehbar das da auch keine Besserung eintritt, dann kann der Arzt das BV aussprechen. Er kann sich aber auch zur Krankschreibung entscheiden, was bedeuten würde das du nach 6 Wochen ins Krankengeld rutscht. Liegt eine Grunderkrankung zu, welche an sich das Problem ist und eben nicht die Schwangerschaft als solches, dann darf der Arzt nur zur Krankschreibung greifen. Und wegen Risiko, ich war 5fach "Risiko-Gefährdet", arbeite im Einzelhandel und konnte bis Mutterschutz Vollzeit arbeiten. Soviel dann zum Thema BV und Risiko. Teils langt es ja schon wenn man nur älter als 35 Jahre ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Sorry, Antwort an falscher Stelle. Also: Wenn Sie wegen der Todgeburt in der Folge ein Risiko haben, hat das ja erst einmal nichts mitd er Arbeitsstelle zu tun, sondern mitd er Schwangerschaft. Dann werden Sie Krank geschrieben u bekommen nach 6 Wo. Krankengeld


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