Mitglied inaktiv
Sehr geerhte Frau Bader, meine erste Tochter ist im Februar 2009 geboren. Bei meinem Arbeitgeber habe ich Elternzeit bis 1.5.2010 beantragt. Ich habe angegeben wieder Vollzeit anzufangen. Nun bin ich wieder schwanger. Unser Baby soll Anfang Oktober zur Welt kommen. Da ich als Grundschullehrerin arbeite und mein jetziger Frauenarzt festegestellt hat, dass ich keine Cytomegalieantikörper habe, möchte er mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen, was auch von Seiten der Regierung, die ja im weitesten Sinne mein Arbeitgeber ist für angemessen befunden wird. Nun meine Frage: Wenn ich also ab 1.5. statt jetzt nach der Elternzeit wieder zu arbeiten wegen Beschäftigungsverbots zu Hause bin, bekomme ich dann trotzdem meine vollen Beamtenbezüge und später auch Mutterschaftsleistungen, oder fällt das dann alles weg? Vielen Dank schon im voraus. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hey Du bekommst alles als wenn Du arbeiten würdest. Man ist bei einem BV bei vollem Lohn freigestellt. Sogar Urlaubstage erwirbst Du in dieser Zeit :-) Eine schöne Schwangerschaft !
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