Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe folgendes Problem und hoffe sie können mir dazu eine Auskunft geben. Ich bin in der 20.SSW und habe ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin.Hab vor meiner Schwangerschaft als Altenpflegehelferin gearbeitet.Laut meines Arbeitgebers könnte man mich nirgends anders als auf der Pflegestation einsetzen und so wurde mir von meiner FÄ das BV ausgestellt. Das Problem ist nun das die Frauenarztpraxis das BV immer nur für 4 Wochen austellt und danach verlängert ohne Probleme. Jetzt bekam ich gestern einen Anruf meines Arbeitgebers,das es eine Zumutung wäre wenn sie jedesmal auf das neue BV warten müsse. Ich solle mir ein BV austellen lassen das bis zum errechneten ET geht.Aber dann wie schon so oft gesagt das daß nicht möglich ist. Die meinten dann das ich die einzige Schwangere sei,die bei ihnen angestellt ist bei der das so sei mit dem 4 Wochen BV. Habe dann bei der FÄ angerufen und gefragt ob es nicht möglich sei ein BV bis zum Ende der Schwangerschaft auszustellen.Die sagten dann nein,mit der Begründung das die FÄ ja nicht wissen wie sich meine SS in den nächsten Wochen entwickle bzw. und ich ja eh alle 4 Wochen zur VU kommen und dann das neue BV augestellt wird. Hab das jetzt so meinem AG schriftlich mitgeteilt.Habe aber trotzdem Angst das ich durch das ganze jetzt irgendwelche Probleme kriegen könnte!? LG Assunta
Hallo, das habe ich auch noch nicht gehört, der FA kann das BV bis zu Beginn des Mutterschutzes ausstellen. Wenn es aber an Ihrer SS liegt, muss die FA doch eh eine Krankschreibung erstellen (verwechselt sie das vielleicht)? BV heißt doch, dass es am Betrieb liegt. Und deshalb ist es absehbar Liebe Grüsse, NB
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