Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe vor 1 Woche von meinem FA das Beschäftigungsverbot bekommen bis zur Entindung (12. Jan. 09). Ich habe heute ein Gehalt von meinem Arbeitgeber bekommen, aber nicht in vollem Umfang, sondern 350,00 € weniger, ich denke mal, weil er den Beleg von meinem Arzt noch nicht einsehen konnte (diese Belege sind komplett zur Krankenkasse gegangen, auch der Beleg für den AG), dieser wurde ihm erst gestern zugeschickt. Hat er die Tage, wo kein Beleg vorlag abgezogen und hat sich dann die Zahlung des Lohns und der Zeitpunkt der Vorlage des Beleges überschnitten? Ich bekomme doch das volle Gehalt weiter von meinem AG oder? Und die zweite Frage: Ich wurde in der Probezeit gekündigt, habe meinem AG aber die Schwangerschaft 1 Tag später mitgeteilt. Dann ist doch seine Kündigung hinfällig oder muß er ausdrücklich sogar schriftlich die Kündigung zurücknehmen? Freue mich auf Antwort!

Mitglied inaktiv - 29.08.2008, 12:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Er muss vom ersten TAg des BV an weiter den vollen Lohn zahlen 2. Er sollte die KÜ. ausdrücklich zurücknehmen, sonst müssen Sie mit Frist 3 Wo. ab Zustellung der Kü. klagen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.09.2008



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

....dazu noch die Frage: Nach der Krankschreibung folgte direkt am letzten Tag der Krankschreibung die Ausstellung des Beschäftigungsverbotes. Versehentlich hat die Krankenkasse die Meldung über dieses Verbot bekommen und nicht sofort der AG. Dieser Beleg wurde ihm 4 Tage später von der Krankenkasse zugeschickt. Mein FA sagte mir noch, dass ich alles der Krankenkass zuschicken soll.....Habe ich da jetzt die Frist zur Meldung beim AG verpasst? Das wäre ja fatal und wie sieht das jetzt rechtlich aus? Bin ratlos, denn der AG schreibt mir, seine Pflicht zur Lohnfortzahlung hätte er geleistet und jetzt sind die 6 Wochen rum und den Rest müßte ich jetzt mit meiner Krankenkasse ausmachen....???

Mitglied inaktiv - 29.08.2008, 20:20



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