Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo , bin in der 21.SSW und seit der 13.SSW krankgeschrieben wg. einer Randsinuslösung der Plazenta.Starke Blutungen waren die Folge und ein kräftiges Hämatom , welches in der 16.SSW durch ein zweites ergänzt wurde..Nun liege ich seit knapp acht Wochen flach , die Blutungen haben stark nachgelassen , so dass ich hoffe bald wieder in der senkrechten verweilen zu dürfen.Durch die ganze Sache habe ich auch schon mit frühzeitigen Wehen zu tun , weshalb ich 450 mg Magnesium einnehmen muss.Die dreifache Menge! Ich war bisher geringfügig beschäftigt und familien krankenversichert.Daher fällt mein Gehalt jetzt weg.Schade , denn wir könnten es sehr gebrauchen.Nun habe ich erfahren , dass ich ein Anrecht auf Lohnfortzahlung habe , wenn mir der Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt.Auch nur dann habe ich ein Recht auf die Einmalzahlung des Mutterschaftsgelds.Mein Arzt gibt mir die Bescheinigung aber nicht , denn es ist nicht ausgeschlossen , dass ich nochmal arbeiten gehen kann.Allerdings müsste mich meine Chefin anders einsetzen , was für beide Seiten nicht schön wäre. Gibt es irgendeine Möglichkeit meinen Arzt zu überzeugen , damit ich die Lohnfortzahlung doch noch kriegen kann?? Vielen Dank für Ihre Hilfe Gruß Bianca


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, als geringfügig Beschäftigte haben Sie bei BV und Krankschreibung zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung. Beim BV dauerhaft, dieses wird aber nur dann ausgesprochen, wenn die Tatsache, dass man nicht arbeiten kann, bei der Arbeit zu suchen ist (Atomkraftwerk, Chemiefabrik). Bei Ihnen liegt es aber doch nicht an der Arbeit, also an der Gesundheit. Also Krankschreibung. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich nochmal! Muss meine Chefin die Kosten selber zahlen , sollte es doch noch klappen mit der Bescheinigung? Wir sind eine kleine Physiotherapeutische Praxis mit zwei geringfügig Beschäftigten und drei Freiberuflern.Oder kann sie diese Kosten geltend machen. Habe gelesen, dass es evt. eine Möglichkeit gibt bei der KK die Kosten geltend zu machen.Auch in meinem Fall , da ich familienversichert bin ????? Vielen Dank für Ihre Mühe!! LG Bianca


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