Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo , bin in der 21.SSW und seit der 13.SSW krankgeschrieben wg. einer Randsinuslösung der Plazenta.Starke Blutungen waren die Folge und ein kräftiges Hämatom , welches in der 16.SSW durch ein zweites ergänzt wurde..Nun liege ich seit knapp acht Wochen flach , die Blutungen haben stark nachgelassen , so dass ich hoffe bald wieder in der senkrechten verweilen zu dürfen.Durch die ganze Sache habe ich auch schon mit frühzeitigen Wehen zu tun , weshalb ich 450 mg Magnesium einnehmen muss.Die dreifache Menge! Ich war bisher geringfügig beschäftigt und familien krankenversichert.Daher fällt mein Gehalt jetzt weg.Schade , denn wir könnten es sehr gebrauchen.Nun habe ich erfahren , dass ich ein Anrecht auf Lohnfortzahlung habe , wenn mir der Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt.Auch nur dann habe ich ein Recht auf die Einmalzahlung des Mutterschaftsgelds.Mein Arzt gibt mir die Bescheinigung aber nicht , denn es ist nicht ausgeschlossen , dass ich nochmal arbeiten gehen kann.Allerdings müsste mich meine Chefin anders einsetzen , was für beide Seiten nicht schön wäre. Gibt es irgendeine Möglichkeit meinen Arzt zu überzeugen , damit ich die Lohnfortzahlung doch noch kriegen kann?? Vielen Dank für Ihre Hilfe Gruß Bianca


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, als geringfügig Beschäftigte haben Sie bei BV und Krankschreibung zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung. Beim BV dauerhaft, dieses wird aber nur dann ausgesprochen, wenn die Tatsache, dass man nicht arbeiten kann, bei der Arbeit zu suchen ist (Atomkraftwerk, Chemiefabrik). Bei Ihnen liegt es aber doch nicht an der Arbeit, also an der Gesundheit. Also Krankschreibung. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich nochmal! Muss meine Chefin die Kosten selber zahlen , sollte es doch noch klappen mit der Bescheinigung? Wir sind eine kleine Physiotherapeutische Praxis mit zwei geringfügig Beschäftigten und drei Freiberuflern.Oder kann sie diese Kosten geltend machen. Habe gelesen, dass es evt. eine Möglichkeit gibt bei der KK die Kosten geltend zu machen.Auch in meinem Fall , da ich familienversichert bin ????? Vielen Dank für Ihre Mühe!! LG Bianca


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...