Mitglied inaktiv
Hallo, mein FA hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nun verlangt mein Arbeitgeber das ich sagen muss wann ich meinen Resturlaub von 25 Tage nehme. (habe nur einen Zeitvertrag bis zum 30.06.05, Mutterschutz beginnt am 10.05.05). Wie verhält sich das? Muss ich ihn nehmen? Kommt das in Konflikt mit dem Beschäftigungsverbot? Oder muss er ihn mir ausszahlen? LG Anke
Hallo, den können Sie erst nach dem Ende des BV bzw. dem Ende des EU nehmen. Pfiffig ist auch, den Resturlaub in der Zeit zwischen Mutterschutz u EU zu nehmen, dann bekommen Sie ihn ja indirekt ausgezahlt. Eine direkte Auszahlung ist nicht möglich (nur bei Beendigung). Gruß, NB
Mitglied inaktiv
So ist es ja, mein Vertrag läuft am 30.06.2005 aus. Also ist eine auszahlung dann möglich?!
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