Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader !!!! Bin seit 11 monaten in einem Friseursalon tätig.Meine Chefin (30Jahre)und Kolleginen haben uns super verstanden.Bis ich mal ganz leise zu einer Kollegin gesagt habe das ich schwanger werden möchte.Darauf hin folgte von meiner Chefin die Kündigung,wegen oder aus betriebsbedingten gründen was natürlich nicht stimmte.Zu diesem Zeitpunkt war ich allerdings schon in der sechsten woche schwanger was ich erst ein tag zuvor durch einen schwangerschaftstest erfuhr.Also mußte sie die kündignzng zurück ziehen.Dann bekam ich die fristlose Kündigung mit irgend welchen erfundenen sachen ich hätte angeblich ,, privat haare geschnitten ,, hätte zu meiner kollegin gesagt das unsere chefin einen fetten arsch hat,, sind das wirklich gründe für eine kündigung.Sie stimmen aber nicht die gründe würde unter eid und meine hand dafür ins feuer legen weil ich weiß das sie lügt.Was soll ich tun die anfrage ob sie mich kündigen kann liegt schon auf dem regierungspräsidium.Durch den ganzen stress war ich bis jetzt immer krank geschrieben habe stark abgenommen starke magenschmerzen erbrechen usw. Jetzt habe ich vom arzt ein beschäftigungsverbot bekommen weil wir nur einen aufenthaltsraum (ohne belüftung und ohne fenster) besitzen und 4 starke raucher haben.Und durch das lange stehen ich sehr starke rückenschmerzen bekomme und ich schon zweimal ohnmächtig beim frisieren geworden bin.Was muß genau in dem beschäftigungsverbot drin stehen damit ihn meine chefin ihn auch annimmt.Unter diesen um ständen kann ich dort nicht mehr arbeiten wenn ich weiß das sie mich eigentlich aus dem laden raus haben will . Vielen dank für ihre antwort im vorraus
Liebe Ally, Sie sollten sich sofort an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden und dort den Fall schildern. Wenn die Kündigung noch im Raum steht, sollten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Fraglich ist, ob die Kollegin (die mit der angeblichen Aussage zum Po) der Chefin als Zeugin zur Verfügung steht. Das wäre schlecht, denn es ist fraglich, ob ein Gericht eine solche Aussage der Beleidigung als ausreichend für eine Kü ansieht. Wenn die Chefin die Sache mit dem privaten Haareschneiden beweisen kann, ist das auf jeden Fall ein Grund für eine fristlose Kündigung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ally, ich hab damals auch ein BV bekommen - darin stand nur (war auch dem gleichen Blatt wie Privatrezepte geschrieben): der Patienten xy wird gemäß § X, Abs Y MuSchG ein Beschäftigungsverbot bis zum.... erteilt Ich weiß nimmer genau, welcher Paragraph das war...3 absatz 1 oder 1 absatz 3 (grins) - mehr hat er nicht bekommen, und mir wurde gesagt, mehr geht ihn auch nix an. Die Ärzte wissen aber meist, wie sie das zu formulieren haben. Leider sind sich noch viele unsicher, ob und wann sie ein BV aussprechen dürfen oder sollten (hat zumindest meine Erfahrung gezeigt). Aber du hantierst doch mit Chemikalien und so ne Geschichten.... LG aus Bochum Vanessa
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente