Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

beschäftigungsverbot

Frage: beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader !!!! Bin seit 11 monaten in einem Friseursalon tätig.Meine Chefin (30Jahre)und Kolleginen haben uns super verstanden.Bis ich mal ganz leise zu einer Kollegin gesagt habe das ich schwanger werden möchte.Darauf hin folgte von meiner Chefin die Kündigung,wegen oder aus betriebsbedingten gründen was natürlich nicht stimmte.Zu diesem Zeitpunkt war ich allerdings schon in der sechsten woche schwanger was ich erst ein tag zuvor durch einen schwangerschaftstest erfuhr.Also mußte sie die kündignzng zurück ziehen.Dann bekam ich die fristlose Kündigung mit irgend welchen erfundenen sachen ich hätte angeblich ,, privat haare geschnitten ,, hätte zu meiner kollegin gesagt das unsere chefin einen fetten arsch hat,, sind das wirklich gründe für eine kündigung.Sie stimmen aber nicht die gründe würde unter eid und meine hand dafür ins feuer legen weil ich weiß das sie lügt.Was soll ich tun die anfrage ob sie mich kündigen kann liegt schon auf dem regierungspräsidium.Durch den ganzen stress war ich bis jetzt immer krank geschrieben habe stark abgenommen starke magenschmerzen erbrechen usw. Jetzt habe ich vom arzt ein beschäftigungsverbot bekommen weil wir nur einen aufenthaltsraum (ohne belüftung und ohne fenster) besitzen und 4 starke raucher haben.Und durch das lange stehen ich sehr starke rückenschmerzen bekomme und ich schon zweimal ohnmächtig beim frisieren geworden bin.Was muß genau in dem beschäftigungsverbot drin stehen damit ihn meine chefin ihn auch annimmt.Unter diesen um ständen kann ich dort nicht mehr arbeiten wenn ich weiß das sie mich eigentlich aus dem laden raus haben will . Vielen dank für ihre antwort im vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ally, Sie sollten sich sofort an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden und dort den Fall schildern. Wenn die Kündigung noch im Raum steht, sollten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Fraglich ist, ob die Kollegin (die mit der angeblichen Aussage zum Po) der Chefin als Zeugin zur Verfügung steht. Das wäre schlecht, denn es ist fraglich, ob ein Gericht eine solche Aussage der Beleidigung als ausreichend für eine Kü ansieht. Wenn die Chefin die Sache mit dem privaten Haareschneiden beweisen kann, ist das auf jeden Fall ein Grund für eine fristlose Kündigung. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Ally, ich hab damals auch ein BV bekommen - darin stand nur (war auch dem gleichen Blatt wie Privatrezepte geschrieben): der Patienten xy wird gemäß § X, Abs Y MuSchG ein Beschäftigungsverbot bis zum.... erteilt Ich weiß nimmer genau, welcher Paragraph das war...3 absatz 1 oder 1 absatz 3 (grins) - mehr hat er nicht bekommen, und mir wurde gesagt, mehr geht ihn auch nix an. Die Ärzte wissen aber meist, wie sie das zu formulieren haben. Leider sind sich noch viele unsicher, ob und wann sie ein BV aussprechen dürfen oder sollten (hat zumindest meine Erfahrung gezeigt). Aber du hantierst doch mit Chemikalien und so ne Geschichten.... LG aus Bochum Vanessa


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