Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

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Hallo, aufgrund einer Cervixinsuffizienz darf ich nicht mehr vor dem Mutterschutz arbeiten. Ich habe deshalb eine Krankmeldung bekommen. Mein AG versucht nun, ein Attest über ein Beschäftigungsverbot zu bekommen, denn ich bin ja nicht krank, kann nur nicht mehr im Sitzen arbeiten (ohne Schwangerschaft dürfte ich normal weiter arbeiten). Mein Arzt weigert sich aber hartnäckig, weil man ein Beschäftigungsverbot angeblich nur ausstellen kann bei gesundheitsgefährdenden Stoffen (Chemikalien), aber nicht wegen Bildschirmarbeit. Ich weiß, dass er nicht recht hat (bei meiner ersten Schwangerschaft war ich bei einem anderen Arzt und bekam aus dem gleichen Grund ein Attest, dass die Krankenkasse für die Lohnfortzahlung auch anerkannte), aber wie kann man ihn überzeugen? Gibt es dafür auch so etwas wie einen medizinischen Dienst? Ich habe jetzt zwar eine Krankmeldung, aber die kann man nicht für die U2 einreichen, da trägt der AG die vollen Kosten und ich sehe auch nicht ein, warum er das soll.


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Hallo Tine, ich bin ja völlig erstaunt, daß dein AG für ein Beschäftigungsverbot ist. Weiß er auch, daß er dann dein Gehalt bis zum Mutterschutz weiterzahlen muß. Ich hatte ein Beschäftigungsverbot. Es kann ausgestellt werden, wenn eine weitere Beschäftigung das Leben der Mutter oder des Kindes gefährdet. Auch ich habe am Bildschirm gearbeitet und mußte aber gegen meinen AG gerichtlich vorgehen. Er hatte ab Datum Beschäftigungsverbot mein Gehalt eingestellt. Aber ich habe gewonnen, es muß alles nachgezahlt werden. Gruß Sabine


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Irgendjemand verwechselt hier was. Beschäftigungsverbot: Ein individuelles BV wird ausgesprochen, wenn die Schwangere aus irgendwelchen Gründen DIESE Arbeit nicht mehr ausführen kann. Wenn Du z.B. nicht mehr sitzen kannst, aber durchaus noch stehend weiterarbeiten könntest, wäre ein BV auszusprechen. Der AG kann dann der Schwangeren einen alternativen Arbeitsplatz anbieten. Wenn er keinen hat, hat er Pech gehabt. Auf jeden Fall steht der Schwangeren das VOLLE Gehalt zu, zahlbar vom Arbeitgeber, es sei denn, es handelt sich um einen Kleinbetreib, dann springt irgendeine Versicherung oder sowas ein. Krankschreibung: Eine Krankschreibung steht an, wenn etwas "schief läuft". Eigentlich ist eine Cervixinsuffienz ein klassischer Fall für eine Krankschreibung, da hat der Arzt recht. Oft kommt man dann ja auch ins Krankenhaus. Schön für Dich, wenn der andere Arzt das anders sah. Bei einer Krankschreibung zahlt der AG lediglich 6 Wochen, dann springt die Krankenkasse mit dem (gekürzten!!!) Krankengeld ein. Gemeinhin ist es also für den AN günstiger, ein Arbeitsverbot zu bekommen, der AG wird hingegen auf einer Krankschreibung bestehen. Lediglich bei einem Kleinbetrieb ist das Arbeitsverbot günstiger, weil nichtmal die 6 Wochen Lohnfortzahung bezahlt werden müssen. Für den AN ist die Krankschreibung IMMER ungünstiger - finanziell - als das Arbeitsverbot. Die Krankenkasse hat mit einem Arbeitsverbot gar nichts zu tun. Ich gehe jetzt mal davon aus, daß Dein AG ein Kleinbetrieb ist und daher für ihn das AV günstiger wäre als die AU. Wenn Du gerne ein AV statt einer AU hättest, frage mal einen anderen Arzt. Obwohl ich mich ehrlich frage, ob es sich lohnt, für die läppischen 6 Wochen, die nicht Dir sondern Deinem AG zugute kommen, einen Aufstand zu machen. Generell sprechen die meisten Ärzte nicht gerne Arbeitsverbote aus, da die Kriterien dafür sehr streng sind. Ich hatte ein AV und meine Ärztin hat drei Nächte an der Formulierung gefeilt, weil sie Angst hatte, daß man mir das ablehnt. Ich bin auch nur umm Zentimeter an einer Überprüfung vorbeigeschrammt, weil mein AG relativ unbegeistert war ;-). Also, überlege es Dir. LG, Elisabeth.


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Warum ich das will, hat etwas mit der Loyalität meinem AG gegenüber zu tun. 6 Wochen Gehalt für einen leitende Angestellte in einem Kleinbetrieb ist gar kein läppischer Posten, ich weiß nicht, wie Du darauf kommst. Könnte ich die Arbeit im Liegen ausführen statt im Sitzen, wäre alles kein Problem. Beim letzen Mal gab es keine Überprüfung, das Beschäftigungsverbot wurde sofort anerkannt - übrigens war das nur ein Vierzeiler ohne Begründung.


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