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Hallo Frau Bader, ich bin in der 24 SSW mit Zwillingen. Nun hat mir der FA ein Beschäftigungsverbot erteilt. Was darf ich eigentlich noch machen, ohne Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber zu bekommen. Z.B. Spazieren, Einkaufen usw. Welchen Einfluß hat der Arbeitgeber darauf? Herzlichen Dank Sabine
Liebe Sabine, das ist ein heikles Thema. Ich würde mir vom Arzt eine Bescheinigung erstellen lassen, wo genau gegerelt ist, was Sie dürfen und was nicht. Es kann sich sonst das Problem ergeben,daß es Ärger mit dem AG gibt. N.Bader
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hallo sabine, du darfst getrost einkaufen, spazieren gehen, alle dinge des täglichen lebens, sogar urlaub. nicht machen würde ich gefährliche sachen wie inline skaten oder so, aber ich denke, das versteht sich von selber. dein arbeitgeber darf überhaupt keinen einfluß darauf nehmen.
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hallo sabine, du darfst getrost einkaufen, spazieren gehen, alle dinge des täglichen lebens, sogar urlaub. nicht machen würde ich gefährliche sachen wie inline skaten oder so, aber ich denke, das versteht sich von selber. dein arbeitgeber darf überhaupt keinen einfluß darauf nehmen.
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Frau Bader, das ist falsch. ein Arbeitgeber darf keinen Einfluß nehmen auf ein Beschäftigungsverbot, und es geht ihn nichts an, was die Pat. zu Hause tut und was nicht. Wenn der Arzt ein vollständiges Beschäftigungsverbot ausspricht, ist es überhaupt nicht nötig, daß er bescheinigt, was die Pat. tun darf und was nicht. Er muß nicht mal den Grund für das Beschäftigungsverbot angeben. Hier ist eine grundsätzliche Unterscheidung zur Krankmeldung zu sehen.
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