Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot.

ezay

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Guten Abend,  und zwar arbeite ich in der Krippe und wurde somit durch meine Schwangerschaft in die Beschäftigungsverbot geschickt.  Da ich sehr gerne arbeite - durfte ich wo anders einen Nebenjob haben? Wie zum Beispiel in der Schule als Ganztagsfachkraft für paar Stunden.    ich bedanke mich rechtherzlich. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hängt von dem Grund des BVs ab und die Frage, warum die Schulkinder anders zu bewerten sind als die KiGa-Kinder. Das müssen Sie mit dem AG klären, der die Nebentätigkeit genehmigen muss. Liebe Grüße NB


User-1750749248

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Das muss dein AG genehmigen. 


Dojii

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Da du jede Nebentätigkeit bei deinem aktuellen Arbeitgeber anmelden musst, wird der natürlich sehr genau schauen, ob du dort eine Tätigkeit ausüben willst, für die du eigentlich bei ihm ein BV erhalten hast. 


Ani123

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Ihr Arbeitgeber muss dem zustimmen.  Er kann in dem Fall auch bei der Krankenkasse um eine Prüfung bitten, ob sie die Tätigkeit aus medizinischen Gründen ausüben dürfen. Die Krankenkasse prüft so etwas in der Regel genau,  denn wenn der Verdacht besteht, dass ein BV evtl. nicht rechtens ist, können die Geld sparen. Sollte ihr Arbeitgeber zustimmen muss die Arbeitszeit außerhalb der Zeit liegen wo sie in der Krippe tätig wären. Ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden und dann müssen sie ihrem Arbeitgeber wie im Vertrag festgelegt zur Verfügung stehen. Dabei ist es irrelevant ob sie eine Nebenjob ausüben. Sollten sie das nicht können kann ihr Arbeitgeber das der Krankenkasse melden. Die prüft den Fall, ob sie während des BV zur Verfügung gestanden hätten. Sollte dabei rauskommen,  dass das nicht der Fall war kann es Konsequenzen für sie haben, wie z. B. Rückzahlung des Geldes,  Anzeige wegen Betrug,  fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG. Hinzu kommt, dass Hauptjob und Nebenjob zusammen eine bestimmte Stundenzahl nicht überschreiten dürfen. 


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