rapha2014
Hallo Frau Bader. Ich arbeite in einem Elektrofachmarkt, im Service Bereich und überwiegend im Stehen, bediene Kunden - auch mal gereizte - in Sachen Gewährleistung und Garantie, gebe Ratschläge und nehme Geräte zur Reparatur entgegen. Meine Schicht geht täglich (Mo - Sa) von 10:00 - 20:00 Uhr täglich und hab 1,5 Std Pause. Ich bin in der ssw 20 + 6 und möchte gerne wissen ob ich eine Möglichkeit habe einen Beschäftigungsverbot von meinem Arzt erteilt zu bekommen. Da ich den ganzen Tag im Stehen arbeite und kaum Möglichkeit hab mich hin zu setzen geschweige hinzulegen, kein Liegeplatz vorhanden. Das ist meine erste Schwangerschaft, ich bin 35 und hab mir anders meine erste Schwangerschaft vorgestellt. Ich hab laut meinem Arb. Vertrag 37,5 Std. Aber tatsächlich liegt sie in der Woche weit drüber, bei 43 Std. Ich bin fix und fertig und brauche dringend ein Rat - wie könnte ich Beschäftigungsverbot bekommen und meine restliche Schwangerschaftszeit genießen: mehr für mich und mein Baby zu unternehmen, schwimmen und Sport treiben....
Hallo, Sie dürfen bis zu 4 Std/ Tag stehen, ansonsten darf der AG Sie versetzen auf einen Posten, wo man mehr sitzen kann. Gereizte Kunden oder mehr Freizeit sind kein Argument Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Nunja, ein Beschäftigungsverbot ist nicht dafür gedacht, damit endlich mal Schwimmen oder mehr für sich unternehmen kann! Sondern um Gefahren für die Schwangere und ihr Kind abzuwehren! Wegen der Steherei schau mal ins Mutterschutzgesetz, zB § 4 MuSchG "(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden ... 2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet," Oder auch § 2 MuSchG "(2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen." Ebenso darfst du nicht mehr als 8 Std pro Tag arbeiten (zzgl Pausen). § 8 MuSchG. Wenn dein AG diese Vorschriften nicht einhält, kannst du dich an die Aufsichtsbehörde wenden. Gruß Sabine
CKEL0410
Hallo. Da musst du dich an deinen ag wenden. Er mus das Gesetz einhakten. Und deinen Arbeitsplatz anpassen. Der gyn wird da nichts machen können.
Mitglied inaktiv
Bei dem Job ist Dir Arbeiten bis zum Mutterschutz eher zuzumuten. Und ich sag es mal so, Schwimmen und Co kann man auch nach der Arbeit. Habe ich selbst. ich habe nach dem Vollzeitjob noch abends behandlugstermine wahrgenommen (Akkupunktur/krankengymnastik), Elternschule, Schwangerenschwimmen und Geburtsvorbereitungskurs. Morgens um 6.30 das Haus verlassen, abends selten vor 19.00-20.00 Uhr daheim gewesen. Auch das geht, auch mit über 35 Jahren. Arbeite selbst im Einzelhandel - und glaub mir, unter um einiges schweren Bedingungen. Rechtlich gesehen stehst du zwar den ganzen Tag, arbeitest aber weder Akkord noch sonstwas, sondern Einzelhandel fällt unter stehend-gehend - und damit nichts mit BV nur wegen dieser bedingung. Wenn Dein AG dagegen das Mutterschaftsgesetzt nicht einhält, ist das ein Fall für das Gewerbeamt. Der FA kann dir ein BV nur ausstellen, wenn gesundheitliche Probleme vorliegen - und davon schreibst du ja nichts.
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