Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot während der Elterzeit ?

Frage: Beschäftigungsverbot während der Elterzeit ?

Nadine.D.

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Beantragt hatte ich 2 jahre elternzeit, ich wollte sie jetzt auf 1 jahr verkürzen was mir mein Arbeitgeber aber nicht genemigt hat . Nun fange ich ab dem 1.4 eine teilzeit arbeit bei einem anderen Arbeitgeber an , da ich kein elterngeld mehr beziehe. Nun ist meine Frage, wie lange muss ich bei meinem vorübergehenden Arbeitgeber beschäftigt sein um ins beschäftigungsverbot gehen zu können ? Ich werde auf jeden Fall wieder ein BV bekommen da es der selbe Beruf ist nur ein anderer Arbeitgeber. Danke für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das geht ab dem ersten Tag. Da wird sich in neuer Arbeitgeber aber freuen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

"auf jeden Fall" ist es sicher nicht, in keinem Beruf. Weil der AG nämlich jede Umsetzmöglichkeit nutzen muss, das kann auch eine administrative Aufgabe sein.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ob es die gleiche Beruf ist ist völlig egal. Wenn Dein AG einen Arbeitsplatz hat der dir auch schwanger zumutbar ist - und das muss er jetzt erst genaustens überprüfen - dann steht dir gar kein BV zu. Völlig egal ob du sonst eines bekommen hast öder hättest. Der AG darf dich sogar damit beschäftigen über die komplette Arbeitszeit Däumchen zu drehen. Das bedeutete auch, dir ist jegliche Ersatztätigkeit zumutbar - sofern diese dem Mutterschutzgesetz entspricht. Und im Falle eines BV gäbe es auch nur das an Zahlung was es ohne dieses gäbe - jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt wo entweder deine EZ eh endet oder falls der Mutterschutz vorher beginnt bis zu diesem. Sofern du die laufende EZ zum Mutterschutz beendest - nur zu diesem Zeitpunkt darfst du es nämlich. Arbeiten musst Du theoretisch keinen einzigen Tag, aber ein BV musst du auch nicht bekommen. was Du aber nachweisen musst ist das Du theoretisch überhaupt arbeiten könntest, sprich Kinderbetreuung vorhanden ist und du arbeitsfähig bist.


mellomania

Beitrag melden

welche begründung gäbe es für ein bv? das weißt du doch jetzt noch nicht! krass berechnend, sorry. zum glück ist das gesetzt derart verschärft worden, dass dein AG erstmal, wenn es ein nicht medizinischer grund sein sollte, der mit dem arbeitsplatz zusammenhängt, eine gefährdungsbeurteilung machen muss, und dir dann einen anderen arbeitsplatz zur verfügung stellen muss, von welchem keine gefährdung ausgeht. daher wirst du sehr schwer ein bv bekommen, was auch richtig so ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrter Frau Bader, ich bin in der 40. SSW, befinde mich seit August im individuellen Beschäftigungsverbot und mein AG schuldet mir die Gehälter bzw. AG-Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld seit Oktober 2021. Laut seiner Aussage ist ihm eine Zahlung nicht möglich, da er u.a. der Krankenkasse mehrere tausend Euro schuldet und somit die Krankenk ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie. 1. Ich bin seit 2013 bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt. Von 10/2013 bis 07/2018 war ich dort in Vollzeit beschäftigt, danach in Mutterschutz und Elternzeit. Nach der Elternzeit habe ich begonnen, in Teilzeit zu arbeiten und hierfür bis 28.02.2022 einen befristeten Arbeitsvertrag ...

Guten Abend, Ich arbeite derzeit hauptberuflich seit 15.6.22 mit 20 Stunden bei einer Arbeitsstelle und zudem seit dem 1.8.22 auf 450 Euro Basis. Nun ist Mitte August eine Schwangerschaft eingetreten. Ich werde voraussichtlich Anfang Oktober ein Beschäftigungsverbot für beide Jobs erhalten. Ich las bereits, dass das Mutterschutzgeld sich aufg ...

Liebe Frau Bader, Ich werde von meiner Gynäkologin in naher Zukunft ins Beschäftigungsverbot geschickt, da ich als Pflegefachkraft im Krankenhaus einer Vielzahl an Belastungen ausgesetzt bin. Neben meinem Beruf studiere ich derzeit noch und müsste in einer Berufsschule vereinzelt Stunden als Praktikantin absolvieren. Ist dies rechtlich möglich? M ...

Guten Tag, ich bin in der 8.Woche schwanger, sobald ich meinem Arbeitgeber die Info gebe komme ich ins Beschäftigungsverbot. Ende Juli bekomme ich eine einkommenssteuerfreie Einmalzahlung sowie ab Juli bis Februar 2024 monatlich ebenso einkommenssteuerfreie Einmalzahlungen. Würde ich diese auch bekommen wenn ich im Beschäftigungsverbot bi ...

Liebe Frau Bader, Ich bin seit Anfang August im Beschäftigungsverbot. Bis dahin hatte ich ganz normal meine Bereitschaftsdienste abgeleistet und habe jetzt einen großen HikHak mit meinem Arbeitgeber, bezüglich der Weiterzahlung der Bereitschaftsdienste. Sie haben mir ja den Paragraph 18 des Mutterschutzgesetzes nahegelegt. Die Frage ist nun, we ...

Hallo Frau Bader, seit 7 Monaten bekomme ich jeden Monat mein Gehalt+Leistungsbonus. Ich möchte gerne wissen. Wenn ich wieder schwanger würde, würde ich das Gehalt ink. Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot weiter bekommen? Würde die Leistungsbonus mit Elterngeld berechnet werden? Liebe Grüße 

Hallo, ich befinde mich seit Mitte Dezember im ärztlich auferlegten Beschäftigungsverbot. Ich habe von meinem Arbeitgeber eine befristete Zulage für Mehraufgaben erhalten (Standortbetreuung). Die Zulage hat er jetzt ab dem 01. Januar 2024 widerrufen. Ist das rechtens so? Vielen Dank!

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin aktuell in der 22 SSW und habe vor ein paar Wochen ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, währenddessen in eine andere Stadt (ca. 300km entfernt) zu ziehen? Mein Arbeitsvertrag endet sowieso 2 Monate nach Entbindung, dann wäre der Umzug ebenf ...

Guten Abend Frau Bader,  ich bin im Juli 2023 ins Beschäftigungsverbot gegangen. Im Juli 2024 wurde eine Einmalige Sonderzahlung an alle meine Kollegen für das Jahr 2023/2024 gezahlt. Es wurde sich bei der Zahlung nach den tatsächlich gearbeiteten Tagen gerichtet. Das heißt, Urlaubstage und Krankheitstage wurden ausgeschlossen und so der Betrag ...