Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes

Hallo Frau Bader, ich hatte die letzten beiden Monate vor dem Mutterschutz meiner ersten Schwangerschaft Beschäftigungsverbot aufgrund eines Rückenleidens (Lumbago; Skoliose). Nun möchten wir gerne unser zweites Kind planen und da stellt sich mir die Frage, ob ich denn schon vor Ende des zweiten Jahres der Elternzeit ein erneutes Beschäftigungsverbot bei meinem Arbeitgeber einreichen kann, falls ich wieder schwanger würde? Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit (Vollzeit) halte ich für ausgeschlossen, da das Verhältnis zum Arbeitgeber auch aufgrund von Mobbing während der ersten Schwangerschaft sehr schwierig ist. Kann mein Arzt mir dann auch schon in der Frühschwangerschaft, also lange vor Ende der Elternzeit des ersten Kindes, ein solches Beschäftigungsverbot ausstellen? Was wäre "besser", ein BV von einem Arzt aufgrund des Mobbings oder ein BV von dem Arzt, der mir damals wegen des Rückenleidens ein BV ausstellte? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen Sunshine

von sunshine12345 am 11.05.2013, 19:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes

Hallo Beschäftigungsverbot kann man nicht einreichen, vom Frauenarzt ausgesprochen. Ich sehe nicht den Sinn eines BV in der EZ Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes

Ohne Beschäftigung macht ein Beschäftigungsverbot keinen Sinn. Sobald die Elternzeit beendet ist sollte eines ausgestellt werden, wenn Gründe vorliegen die das rechtfertigen. Mobbing ist ein solches.

von Sternenschnuppe am 11.05.2013, 20:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes

Naja, je früher der AG informiert ist, wäre ja schon besser finde ich.

von sunshine12345 am 11.05.2013, 20:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes

Naja, je früher der AG informiert ist, wäre ja schon besser finde ich.

von sunshine12345 am 11.05.2013, 20:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes

Da hast Du natürlich recht. aber Du fragtest nach einem BV, und dieses ist ohnen aktive Arbeit gar nicht austellbar. Im Falle einer Schwangerschaft kann der FA ganz normal die Schwangerschaft bescheinigen und Du damit Deinen AG. Das würde ich dann auch zeitnah machen, beziehungsweise ich würde es nach den ersten 12 Wochen machen, sofern Du da noch in Elternzeit bist.

von Sternenschnuppe am 11.05.2013, 20:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes

Wobei es fraglich ist mit dem BV. Erstens dürften die Rückenprobleme nicht unbedingt ein BV rechtfertigen, da keine Gefahr für Mutter oder Kind. Beides kann ein guter Schmerztherapeut in der Schwangerschaft dank krankengymnastik/Massage und/oder Akkunpunktur meistens recht gut in den Griff bekommen. Wer so ein leiden hat gehört da eh in die Hände eines entsprechenden Therapeuten. Und Mobbing - mhhh ist IMO auch schwierig. Ohne Beweise, undd ann sollte man eher vor das Arbeitsgericht, wird das auch haarig. Mobbing ist halt oft eine "Mode-Diagnose", nmeben Stress auf der Arbeit. Ich denke mal das erste BV hat es schon gegeben weil der Arzt da beide Augen zugedrückt hat. 100% drauf verlassen würde ich mich da nicht. Mein FA hat mir jedenfalls mit der Diagnose, samt Herz-OP vor Jahren einen gelacht, trotz Risiko-Schwangerschaft. Was acuh wo richtig war, weil nämlich eben ein BV für solche Fälle da sein sollte wo es keine andere Option gibt. Dein "Rückenleiden" wäre aber für mich persönlich eher ein Fall für eine Krankschreibung, und nicht für ein BV. Aber meine Meinung.

Mitglied inaktiv - 11.05.2013, 20:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes

Hm, dem kann ich nur bedingt zustimmen. Mein Arbeitgeber hatte mich damals zu einem BV gedrängt, da ihm das natürlich lieber war, da das die Krankenkasse zahlt und nicht er. Von daher wäre er sicherlich eher daran interessiert und NICHT an einer Krankschreibung, die ich sowie einreichen würde, weil ich auf gar keinen Fall die Arbeit aufgrund der geschilderten Gründe antreten würde... Hat jemand denn Erfahrung in dem Bereich? Wie ist die Rechtslage? Mein Arzt hatte mir im übrigen nicht aus Gefälligkeit das BV ausgesprochen sondern explizit zum Schutz meines ungeborenen Kindes. Also wäre bei einer erneuten Schwangerschaft die gleiche Sachlage vorhanden.

von sunshine12345 am 11.05.2013, 20:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vor / zum Ende Elternzeit des ersten Kindes

Hallo, Die Diskussion ist zwar schon ein paar Tage her ;-) aber mich würde interessieren wie das damals bei dir weitergegangen ist? Was hast du gemacht. Hast du in der Elternzeit BV bekommen oder ab dem Zeitpunkt wo du eigentlich wieder arbeiten solltest. Ich bin zur Zeit in der selben Situation und weiß auch grad nicht was ich machen soll. Lg

von poldi1083 am 14.01.2016, 13:27



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Ende Elternzeit, wieder schwanger, Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich bin bis zum 28.02.2018 in Elternzeit. Mein Sohn wird dann 2 Jahre alt. Seit dem 01.03.2017 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und in meiner Stelle (habe eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag erhalten). Ab dem 01.03.18 tritt mein Vollzeitvertrag wieder in Kraft. Nun meine Frage: ich möchte gerne (wenn e...


Lohn Beschäftigungsverbot bei Ende Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe hier nun schon häufiger gelesen, dass wenn eine Elternzeit endet und die Arbeitnehmerin kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger wurde, danach sofort in absolute Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber geschickt werden muss (Gefahrstoffe auf der Arbeit), sie dann den Lohn für den alten Arbeitsvertrag (also vor der Elte...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...


Beschäftigungsverbot nach erfolgreicher Wiedereingliederung

Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne fragen was ich als Entlohnung während eines Beschäftigungsverbotes erwarten kann, da ich die Monate vor der Schwangerschaft langzeitkrank bzw. mich am wiedereingliedern war, ich es aber so verstanden habe, dass der Mutterschutzlohn anhand der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft ausgerechnet wird....