Hallo Frau Bader,
ich habe hier nun schon häufiger gelesen, dass wenn eine Elternzeit endet und die Arbeitnehmerin kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger wurde, danach sofort in absolute Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber geschickt werden muss (Gefahrstoffe auf der Arbeit), sie dann den Lohn für den alten Arbeitsvertrag (also vor der Elternteilzeit) bekommt.
In welchem Gesetzestext finde ich die rechtliche Grundlage für diese Aussage?
Mein AG bezahlt mich trotz Kenntnis meiner Schwangerschaft auch im BV jetzt nach der Elternzeit weiterhin nach Elternteilzeitvertrag (der aber explizit als solcher gekennzeichnet war). Wir haben keinen neuen Vertrag für das Ende der Elternzeit vereinbart.
Danke für Ihre Hilfe!
MfG Auguste
von
Auguste88
am 08.02.2023, 09:28
Antwort auf:
Lohn Beschäftigungsverbot bei Ende Elternzeit
Hallo,
das ist doch einfach.
Die Ez endet und damit auch der TZ-Vertrag. Damit lebt der alte Vertrag wieder auf, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2023
Antwort auf:
Lohn Beschäftigungsverbot bei Ende Elternzeit
Ich bin kein Jurist, aber meines Erachtens ergibt es sich wie folgt:
Par 18 MuSchG
Das Beschäftigungsverhältnis ergibt sich allgemein aus dem im Vertrag festgelegten Rechten und Pflichten. Demnach aus deinem alten “neuen” Vertrag. Dein Teilzeitvertrag gilt ja nicht mehr. Das Beschäftigungsverhältnis beginnt mit dem Datum der Aufnahme der Beschäftigung. Dein Beschäftigungsverhältnis hat damit nach Eintritt der SchS begonnen.
Ich hoffe es ist verständlich.
von
Succero
am 08.02.2023, 13:31