CeMaSch
Hallo Frau Bader, Aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit. Ich habe meine Elternzeit, bei meinem Arbeitgeber, frühzeitig beendet, so dass ich zum 1.11.2021 meinen Dienst wieder antreten werde. Nun ist uns allerdings etwas dazwischen gekommen (ich bin wieder schwanger). Aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte würde ich vom FA ein direktes Beschäftigungsverbot erhalten. Allerdings würde ich ebenfalls eins von meinem AG (aufgrund von Corona) erhalten. 1) wann muss ich meinen AG über die Schwangerschaft informieren? 2) kann mein AG meinen Dienstantritt verweigern ? 3) erhalte ich dennoch Gehalt, auch wenn ich nicht wieder arbeiten gehe ? 4) muss ich eine gewisse Zeit arbeiten gewesen sein? Zur weiteren Info. Meine Kinder sind in Betreuung, da ich geplant habe zum 01.11.2021 wieder einzusteigen. Ich bedanke mich bereits im Voraus. Liebe Grüße
Hallo, 1. Schnellstens 2. Nein 3.Ja 4. Nein. Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst im bv das was du ohne bekommen würdest. also nur so, wie du auch arbeiten könntest. es muss jedeoch vom chef eine gefährdungsbeurteilung gemcht werden. corona ist kein alleiniger grund für ein bv. auch das medizinische bv muss gut begündet sein. und nein du musst keinen tag gearbeitet haben. solltest aber rechtzeitig bescheid geben, damit der chef die beurteilung machen kann und für ersatz sorgen kann, sollte er keine ersatztätigkeiten finden. diese muss der arzt ja kennen, denn auch er kann nicht pauschal sagen, arbeit schadet. es kommt immer auf die arbeit an.
Nera
Du hast doch genau diese Frage schon gestellt und Antworten bekommen...
Suomi
Bis zum 01.11. ist es nicht mehr lange und wenn Du direkt ins BV gehst wäre es doch nur fair Deinen AG jetzt zu Informieren! Er geht davon aus, dass Du kommst und arbeitest. Tust Du ja aber anscheinend nicht. Also gib ihm zumindest noch die paar Wochen Zeit um einen Ersatz zu suchen oder umzuplanen.
mellomania
https://www.rund-ums-baby.de/recht/Beschaeftigungsverbot-vor-Dienstantritt_227759.htm
Mitglied inaktiv
Wahrscheinlich weil keine der AP genehmen Antwort kam. Und es klingt schon so, dass die Elternzeit beendet wurde um in ein bezahltes BV zu gehen ---- vorteilhaft für das nächste Elterngeld
Feuerschweifin
Na dann kopiere ich doch auch einfach meine dir schon gegebene Antwort hier hinein: Ich glaube, der springende Punkt ist, wann du deine Elternzeit vorzeitig beendet hast und ob du zu dem Zeitpunkt schon wusstest, dass du schwanger bist. Afaik ist eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit um ins BV zu gehen nicht möglich.
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