CeMaSch
Hallo Frau Bader, Aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit. Ich habe meine Elternzeit, bei meinem Arbeitgeber, frühzeitig beendet, so dass ich zum 1.11.2021 meinen Dienst wieder antreten werde. Nun ist uns allerdings etwas dazwischen gekommen (ich bin wieder schwanger). Aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte würde ich vom FA ein direktes Beschäftigungsverbot erhalten. Allerdings würde ich ebenfalls eins von meinem AG (aufgrund von Corona) erhalten. 1) wann muss ich meinen AG über die Schwangerschaft informieren? 2) kann mein AG meinen Dienstantritt verweigern ? 3) erhalte ich dennoch Gehalt, auch wenn ich nicht wieder arbeiten gehe ? 4) muss ich eine gewisse Zeit arbeiten gewesen sein? Zur weiteren Info. Meine Kinder sind in Betreuung, da ich geplant habe zum 01.11.2021 wieder einzusteigen. Ich bedanke mich bereits im Voraus. Liebe Grüße
Hallo, 1. Schnellstens 2. Nein 3.Ja 4. Nein. Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst im bv das was du ohne bekommen würdest. also nur so, wie du auch arbeiten könntest. es muss jedeoch vom chef eine gefährdungsbeurteilung gemcht werden. corona ist kein alleiniger grund für ein bv. auch das medizinische bv muss gut begündet sein. und nein du musst keinen tag gearbeitet haben. solltest aber rechtzeitig bescheid geben, damit der chef die beurteilung machen kann und für ersatz sorgen kann, sollte er keine ersatztätigkeiten finden. diese muss der arzt ja kennen, denn auch er kann nicht pauschal sagen, arbeit schadet. es kommt immer auf die arbeit an.
Nera
Du hast doch genau diese Frage schon gestellt und Antworten bekommen...
Suomi
Bis zum 01.11. ist es nicht mehr lange und wenn Du direkt ins BV gehst wäre es doch nur fair Deinen AG jetzt zu Informieren! Er geht davon aus, dass Du kommst und arbeitest. Tust Du ja aber anscheinend nicht. Also gib ihm zumindest noch die paar Wochen Zeit um einen Ersatz zu suchen oder umzuplanen.
mellomania
https://www.rund-ums-baby.de/recht/Beschaeftigungsverbot-vor-Dienstantritt_227759.htm
Mitglied inaktiv
Wahrscheinlich weil keine der AP genehmen Antwort kam. Und es klingt schon so, dass die Elternzeit beendet wurde um in ein bezahltes BV zu gehen ---- vorteilhaft für das nächste Elterngeld
Feuerschweifin
Na dann kopiere ich doch auch einfach meine dir schon gegebene Antwort hier hinein: Ich glaube, der springende Punkt ist, wann du deine Elternzeit vorzeitig beendet hast und ob du zu dem Zeitpunkt schon wusstest, dass du schwanger bist. Afaik ist eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit um ins BV zu gehen nicht möglich.
Ähnliche Fragen
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft