Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Wechsel AG...

Frage: Beschäftigungsverbot und Wechsel AG...

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Hallo Frau Bader! Und zwar arbeite ich bei einem behinderten Menschen im Privathaushalt,zuvor war ich ein Jahr über einem Pflegedienst fest bei diesem beh. Menschen beschäftigt und seit 1.7.06 hat der beh. Mensch uns selbst angestellt,ist also jetzt unser AG! Nun ich bin seit dem 4.7. krank geschrieben aufgrund Schwangerschaftbeschwerden und die Krankenkasse möchte jetzt schon Krankengeld zahlen ,da es sich ja offiziel um eine NEUE Arbeitsstelle handelt.Hab diesen Fall genau geschildert und gesagt, das es doch nur eine "Übernahme" ist oder nicht??? Und das nächste ab dem 31.7. bekomme ich mein absolutes Beschäftigungsverbot,bekomme ich dann den Lohn errechnet aus den letzten 13 Monaten oder von jetzigen Monat ggf. unter Berechnung des Krankengeldes? Dankeschön...... Gruß Jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist in neuer Vertrag. Ihr AG kann soch aber den gesamten Lohn, den er im BV zahlen muss, bei der KK wiederholen. Gruß, NB


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