Guten Abend,
ich bin am 01.09.23 von „Kommissaranwärterin“ (Beamtin auf Widerruf) in das Beamtenverhältnis „Polizeikommissarin“ (Beamtin auf Probe) gewechselt, dementsprechend höher fallen nun meine Bezüge aus. Meine Schwangerschaft ist vor dem 01.09. eingetreten. Welche Bemessungsgrundlage wird nun bei einem Beschäftigungsverbot (zB ab Oktober) zu Grunde gelegt? Die 3 Monate vor der Schwangerschaft? Oder wird der neue Verdienst seit dem 01.09. mit eingerechnet? Gemäß §18 MuSchG muss für letzteres das Beschäftigungsverhältnis nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen haben. Ich bin mir unsicher, ob die Ernennung zur Polizeikommissarin darunter fällt.
Vielen Dank!
von
Mira122020
am 11.09.2023, 18:27
Antwort auf:
Wechsel des Beamtenverhältnisses - Welche Bemessung bei Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Sie bekommen dann das, was Sie ohne BV erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.09.2023
Antwort auf:
Wechsel des Beamtenverhältnisses - Welche Bemessung bei Beschäftigungsverbot?
Hallo,
wer stellt dir denn das BV aus und warum? Normalerweise wird dir eine Tätigkeit im Innendienst angeboten. Du bekommst ganz normal das Gehalt, dass du auch ohne Schwangerschaft bekommen würdest. Es ändert sich ja nur dein Beamtenstatus, da du ausgelernt hast und jetzt deiner Dienststelle zugewiesen wirst.
Ihr habt bestimmt eine Gleichstellungsbeauftragte oder eine Personalberatung . Dort kannst du dich informieren. Oder bei eurer Verwaltung, dort hast du die Schwangerschaft ja gemeldet.
von
Chantie
am 12.09.2023, 05:57
Antwort auf:
Wechsel des Beamtenverhältnisses - Welche Bemessung bei Beschäftigungsverbot?
Bei mir war das so.
Ich war erst "nur" Angestellte", als grade frisch schwanger war wurde ich verbeamtet und musste 3 Wochen danach ins Beschäftigugsverbot.
Ich bekam das neue Beamtengehalt weiter gezahlt.
von
mamavonbaby
am 13.09.2023, 20:54