Thomas1985
Sehr geehrte Frau Bader, da ich aus dem Mutterschutzgesetz bzgl. Höhe der Gehaltsfortzahlung während Beschäftigungsverbot nicht schlau wurde für folgenden Fall, würde ich gerne um Ihre Meinung bitten. Folgendes fiktives Arbeitsverhältnis: 01/2016-11/2016 unbefristeter flexibler Arbeitsvertrag (mind. 10 Stunden, gearbeitet wurden 30+) 12/2016 - 05/2017 befristeter Arbeitsvertrag (gleicher Arbeitgeber) 06/2016 - automatischer Rückwechsel in den zuvorigen flexiblen unbefristeten Arbeitsvertrag (mind. 10 Stunden) Schwangerschaft trat 01/2017 ein, ab 04/2017 Beschäftigungsverbot. Für die Monate April und Mai wurde gemäß des befristeten Arbeitsvertrages weiter gezahlt (keine Schlechterstellung). Wie berechnet sich jetzt ab Juni das Gehalt. Wird tatsächlich auf den Durchschnittsverdienst aus den Monaten Oktober-Dezember zurückgegriffen oder kann sich der Arbeitgeber auch daraufberufen, durch den Vertragswechsel nur für die mind. 10 Stunden zu zahlen? Vielen Dank und beste Grüße Thomas P
Hallo, Frage ist, was der An ohne BV verdient hätte. Davon der Schnitt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bei den Zeitangaben scheint etwas nicht zu stimmen. Wieviel wurde in den entsprechenden Zeiträumen gearbeitet und bezahlt? Es wird im BV das gezahlt was die Frau ohne Schwangerschaft tatsächlich verdient hätte, also das was dem jetzt gültigen Vertrag entspricht.
Thomas1985
Vielen Dank für den Hinweis mit der falschen Zeitangabe: Richtig ist natürlich: 06/2017 - automatischer Rückwechsel in den zuvorigen flexiblen unbefristeten Arbeitsvertrag (mind. 10 Stunden) von 01/2016-11/2016 wurde ca. jeden Monat 30h/Woche gearbeitet (schwankte minimal), von 12/2016-05/2017 waren es exakt 25h/Woche, ab 06/17 gilt wieder der Vertrag mit den mindestens 10h/Woche, wo zuvor aber meist 30h/Woche gearbeitet wurden.
Mitglied inaktiv
Wenn es vom Arbeitsaufkommen her jetzt 30 Std. pro Woche wären, die die Frau ohne Schwangerschaft gearbeitet hätte, dann sehe ich es als richtig an, 30 h zu bezahlen.
mellomania
vertraglich festgehalten sind aber 10. 20 sind dann überstunden?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Und zwar arbeite ich bei einem behinderten Menschen im Privathaushalt,zuvor war ich ein Jahr über einem Pflegedienst fest bei diesem beh. Menschen beschäftigt und seit 1.7.06 hat der beh. Mensch uns selbst angestellt,ist also jetzt unser AG! Nun ich bin seit dem 4.7. krank geschrieben aufgrund Schwangerschaftbeschwerden und die ...
Hallo, ich habe mit z.B. dem 01.10. ein Beschäftigungsverbot erhalten. Zum 01.07. und 01.08. war ich noch Vollzeit berufstätig. Seit dem 01.09. arbeite ich beim gleichen AG in Teilzeit. Wir sich das Entgelt für das BV aus 2 Monaten Voll- und einem Monat Teilzeit berechnen oder darf der AG das ab 01.09. neu definierte niedrigere Gehalt zugrunde l ...
Guten Tag, Ich habe folgende Frage und bitte um ihren Rat: Ich habe in der 14 SSW ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Danach habe ich telefonisch und auch schriftlich um das beenden meiner Teilzeit in Elternzeit gebeten um in mein Vollzeitvertrag zurück zu wechseln. (Was mir mündlich auch erst zugesagt wurde) Jetzt habe ich d ...
Guten Abend, ich bin am 01.09.23 von „Kommissaranwärterin“ (Beamtin auf Widerruf) in das Beamtenverhältnis „Polizeikommissarin“ (Beamtin auf Probe) gewechselt, dementsprechend höher fallen nun meine Bezüge aus. Meine Schwangerschaft ist vor dem 01.09. eingetreten. Welche Bemessungsgrundlage wird nun bei einem Beschäftigungsverbot (zB ab Oktober) ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite als Beamtin aktuell Teilzeit in Elternzeit. Diese werde ich zum 24.1. beenden, sodass ich vor Beginn des Mutterschutzes noch meinen Resturlaub in Vollzeit nehmen kann. Die Verfügung zur Beendigung der Elternzeit liegt mir bereits vor. Nun gibt es leider die medizinische Indikation für ein sofortiges Beschäftigungsve ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot