Olanda123
Hallo, ich habe mit z.B. dem 01.10. ein Beschäftigungsverbot erhalten. Zum 01.07. und 01.08. war ich noch Vollzeit berufstätig. Seit dem 01.09. arbeite ich beim gleichen AG in Teilzeit. Wir sich das Entgelt für das BV aus 2 Monaten Voll- und einem Monat Teilzeit berechnen oder darf der AG das ab 01.09. neu definierte niedrigere Gehalt zugrunde legen? Die Teilzeit hat keinen Ursache aus dem BV. Sie war freiwillig gewählt. Dankeschön
Hallo, Sie bekommen weiter den TZ-Lohn Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ohne weitere Erläuterungen für die Gründe warum in Teilzeit gewechselt wurde, gehe ich davon aus, dass der AG jetzt das Teilzeitgehalt weiterzahlen muss. Eben das Gehalt was du auch dann verdienen würdest, wenn du kein Beschäftigungsverbot hättest.
chrissicat
Du würdest das Teilzeitentgelt erhalten, da du dieses auch bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest.
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