Olanda123
Hallo, ich habe mit z.B. dem 01.10. ein Beschäftigungsverbot erhalten. Zum 01.07. und 01.08. war ich noch Vollzeit berufstätig. Seit dem 01.09. arbeite ich beim gleichen AG in Teilzeit. Wir sich das Entgelt für das BV aus 2 Monaten Voll- und einem Monat Teilzeit berechnen oder darf der AG das ab 01.09. neu definierte niedrigere Gehalt zugrunde legen? Die Teilzeit hat keinen Ursache aus dem BV. Sie war freiwillig gewählt. Dankeschön
Hallo, Sie bekommen weiter den TZ-Lohn Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ohne weitere Erläuterungen für die Gründe warum in Teilzeit gewechselt wurde, gehe ich davon aus, dass der AG jetzt das Teilzeitgehalt weiterzahlen muss. Eben das Gehalt was du auch dann verdienen würdest, wenn du kein Beschäftigungsverbot hättest.
chrissicat
Du würdest das Teilzeitentgelt erhalten, da du dieses auch bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Und zwar arbeite ich bei einem behinderten Menschen im Privathaushalt,zuvor war ich ein Jahr über einem Pflegedienst fest bei diesem beh. Menschen beschäftigt und seit 1.7.06 hat der beh. Mensch uns selbst angestellt,ist also jetzt unser AG! Nun ich bin seit dem 4.7. krank geschrieben aufgrund Schwangerschaftbeschwerden und die ...
Sehr geehrte Frau Bader, da ich aus dem Mutterschutzgesetz bzgl. Höhe der Gehaltsfortzahlung während Beschäftigungsverbot nicht schlau wurde für folgenden Fall, würde ich gerne um Ihre Meinung bitten. Folgendes fiktives Arbeitsverhältnis: 01/2016-11/2016 unbefristeter flexibler Arbeitsvertrag (mind. 10 Stunden, gearbeitet wurden 30+) 12 ...
Guten Tag, Ich habe folgende Frage und bitte um ihren Rat: Ich habe in der 14 SSW ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Danach habe ich telefonisch und auch schriftlich um das beenden meiner Teilzeit in Elternzeit gebeten um in mein Vollzeitvertrag zurück zu wechseln. (Was mir mündlich auch erst zugesagt wurde) Jetzt habe ich d ...
Guten Abend, ich bin am 01.09.23 von „Kommissaranwärterin“ (Beamtin auf Widerruf) in das Beamtenverhältnis „Polizeikommissarin“ (Beamtin auf Probe) gewechselt, dementsprechend höher fallen nun meine Bezüge aus. Meine Schwangerschaft ist vor dem 01.09. eingetreten. Welche Bemessungsgrundlage wird nun bei einem Beschäftigungsverbot (zB ab Oktober) ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite als Beamtin aktuell Teilzeit in Elternzeit. Diese werde ich zum 24.1. beenden, sodass ich vor Beginn des Mutterschutzes noch meinen Resturlaub in Vollzeit nehmen kann. Die Verfügung zur Beendigung der Elternzeit liegt mir bereits vor. Nun gibt es leider die medizinische Indikation für ein sofortiges Beschäftigungsve ...
Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...
Schönen guten Tag, Ich bin Ende März Vater geworden und habe dafür ingsamt 2 getrennte Monate Elternzeit beantragt (3. und 13. Kindsmonat). Der ersten Monat habe ich jetzt bereits genommen. Nun werde ich Ende des Jahres den Arbeitgeber wechseln, sodass der zweite Elternzeitmonat in die Probezeit des neuen Arbeitgeber fällt und ich diesen somit ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes