Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Arbeitsvertrag läuft zum 31.12.2012 aus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot und Arbeitsvertrag läuft zum 31.12.2012 aus

Hummel82

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Hallo mir wurde am 26.11.2012, wegen vorangegangenen Fehlgeburten, von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ausgestellt. Ich bin als Kraftfahrerin tätig und mein befristeter Vertrag endet am 31.12.2012. Ich habe den neuen befristeten Arbeitsvertrag (vom 01.01.2013 bis 31.12.2013) ca zwei Wochen vor dem BV bekommen, habe ihn allerdings erst mit dem BV unterschrieben beim AG abgeben können. Heute am 12.12.2012 hat mir mein AG ein Schreiben zukommen lassen, in dem steht, dass der bestehende Arbeitsvertrag zum 31.12.2012 endet und nicht beabsichtigt ist diesen Arbeitsvertrag durch eine Anschlussbestätigung zu verlängern. Ich bin gerade ratlos und fühle mich vor den Kopf gestoßen, schließlich wurde mir die Verlängerung vor der SS zugesagt. Habe ich die Möglichkeit auf die Verlängerung zu bestehen? Welche Optionen habe ich nun??? Mit freundlichen Grüßen Sabine Tomczak


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die entscheidende Frage ist, ob sie ein unterzeichnetes Exemplar vom Arbeitgeber vorliegen haben. Denn nur dann, wenn auch der Arbeitgeber unterzeichnet hat, ist auch tatsächlich eine Vertragsverlängerung zu Stande gekommen. Ansonsten haben Sie eventuell ein Anspruch auf Verlängerung, wenn Sie nachweisen können, dass der Vertrag nur wegen dem Beschäftigungsverbot nicht verlängert wurde. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Netter Versuch von Deinem AG. Ich hoffe Du hast den Anschlussvertrag noch selbst ? Der ist nach wie vor gültig. Vielleicht sagst Du dem Ag mal, dass er durch die Umlage 2 bei der Krankenkasse eh bis zu 120% Deine Lohnes wiederbekommt. Du kannst nachweisen dass der Vertrag verlängert werden soll, Du hast Kündigungsschutz, er hat keine Chance Notfalls klagen. Alles Gute


Hummel82

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Danke für die schnelle Antwort. Ja ich habe mir vorm abgeben des Arbeitsvertrages beim AG eine Kopie gemacht, damit ich nicht ohne was dastehe. Habe auch gleich nen Termin beim Anwalt gemacht. Als ich bei der Personalabteilung angerufen habe, wurde ich nur auf den Chef verwiesen. Sie könnte mir keine Angaben dazu machen, warum der Vertrag nun doch nicht verlängert wurde und er war ja auch noch nicht vom Chef unterschrieben. Allerdings wurde mir gegen Mitte Oktober von der Personalabteilung eine Verlängerung zugesichert. Ich lasse mich jetzt nicht so von ihm abspeisen. Und durch die Verlängerung hat er ja noch nicht einmal finanzielle Einschnitte. LG


Sternenschnuppe

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Hat er absolut nicht. Aber das sind Leute ohne Ahnung und zu faul sich zu informieren. Mein erlebnis mit meiner alten Firma : Ich sollte wiederkommen 3 Jahre nach errechnetem ET ! , nicht wann das Kind wirklich geboren ist ( 3 Wochen eher ) Das musste denen auch ein Anwalt erklären bis sie es glaubten. Dein Arbeitsvertrag zählt, wozu sollten sie den denn ausstellen und Dir zukommen lassen, wenn sie Dich gar nicht verlängern wollen ? Einen besseren Beweis gibt es nicht.


ALF0709

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Ich muss da leider widersprechen. Da dein Chef den Vertrag noch nicht unterschrieben hat, kannst du nichts machen. Ein Arbeitsvertrag muss von beiden Seiten unterschrieben werden, um Gültigkeit zu erlangen. Die mündliche Zusage von Mitte Oktober zählt nur, wenn du das mit Zeugen beweisen kannst.


Sternenschnuppe

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Der Vertrag auch wenn nicht vom Chef unterschrieben ist eine Zusage, wozu sollte sonst dieser Vertrag ausgeschriebben worden sein ? Vorm Gericht wird er verlieren. Wenn sie ihm mitteilt dass er es eh von der Krankenkasse wieder bekommt, dann wird es mit Glück gar nicht vors Gericht müssen.


ALF0709

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Dann hat sie nur eine mündliche Zusage, keinen Vertrag. Den hat sie erst, wenn sie am 1.1. arbeiten geht und er es duldet und sie nicht nach Hause schickt. Die Zusage hat nur Bestand, wenn sie Zeugen hat.


Sternenschnuppe

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Sie hat doch schon den schriftlichen Vertrag ab 01.01. ( welch besseren Zeugen kann es geben ? ) Egal ob er nun unterschrieben hat oder nicht, ich gehe davon aus das Ding hatte auch ein Anschreiben dabei zusätzlich. Sie ist schwanger, sie war da schon schwanger, es geht um die Vertragsverlängerung.


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