Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot- Praxisschließung

Frage: Beschäftigungsverbot- Praxisschließung

r.q.

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich zurzeit in der 11SSW, ich arbeite in einer Zahnarztpraxis heute habe ich von meinen Chef mitbekommen das er aufgrund von Personalmangel die Praxis schließen muss. Wenn ich im Beschäftigungsverbot bin und er die Praxis im Juni/Juli schließt ( ET Dezember) werde ich trotzdem weiter bezahlt von Ihm? Und wie ist es mit dem Elterngeld? Danke im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er schließt wird er sich vom Gewerbeaufsichtsamt die Zustimmung zur Kündigung holen und dann sind Sie arbeitslos u müssen sich arbeitssuchend melden. Lieeb Grüße NB


Dojii

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Nein ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses endet auch die Zahlung des Lohns aufgrund des Beschäftigungsverbotes. Sonst wärst du ja besser gestellt, als die nichtschwangeren Mitarbeiter/innen, die auch ab dann keinen Lohn mehr bekommen. Du kannst dann ALG 1 bekommen - aber nur, wenn du nicht mehr im Beschäftigungsverbot bist. Denn um ALG1 bekommen zu können, musst du arbeitsfähig sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Beim Elterngeld gehen diese Monate (egal ob ALG 1 gezahlt wird oder nicht) leider mit 0 EUR in die Berechnung ein.


chrissicat

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Du erhältst nur Entgelt von deinem Arbeitgeber, solange dein Arbeitsverhältnis besteht. Wenn er dir aufgrund der Betreibsschließung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigt, steht dir das Entgelt ab Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zu. Sollte er dir nicht oder rechtlich nicht korrekt kündigen, würde ich mir einen Anwalt suchen, aber Achtung: die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen. Solltest du arbeitslos werden, ist es doch kein Problem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Ich gehe davon aus, dass das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde und du somit alle mutterschutzkonformen Tätigkeiten ausüben kannst? Vielleicht findest du vorübergehend ja auch eine andere Stelle, muss ja nicht in deinem Beruf sein. (Ich weiß, könnte als Schwangere ggf. schwer sein.) Falls dein Arbeitgeber dir nicht kündigt, muss er dich weiterhin bezahlen.


r.q.

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Wenn ich Arbeitlos bin und keinen geeignete Stelle finde, bekomme ich dann 12 Monate Arbeitslosengeld (auch nach der Entbindung)? Und wie ist es mit dem Elterngeld? Und wie ist es mit dem individuellen Beschäftigtigungaverbot, was kann ich dann machen zahlt die Krankenkasse mich fort ?


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