Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot- Praxisschließung

Frage: Beschäftigungsverbot- Praxisschließung

r.q.

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich zurzeit in der 11SSW, ich arbeite in einer Zahnarztpraxis heute habe ich von meinen Chef mitbekommen das er aufgrund von Personalmangel die Praxis schließen muss. Wenn ich im Beschäftigungsverbot bin und er die Praxis im Juni/Juli schließt ( ET Dezember) werde ich trotzdem weiter bezahlt von Ihm? Und wie ist es mit dem Elterngeld? Danke im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn er schließt wird er sich vom Gewerbeaufsichtsamt die Zustimmung zur Kündigung holen und dann sind Sie arbeitslos u müssen sich arbeitssuchend melden. Lieeb Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Nein ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses endet auch die Zahlung des Lohns aufgrund des Beschäftigungsverbotes. Sonst wärst du ja besser gestellt, als die nichtschwangeren Mitarbeiter/innen, die auch ab dann keinen Lohn mehr bekommen. Du kannst dann ALG 1 bekommen - aber nur, wenn du nicht mehr im Beschäftigungsverbot bist. Denn um ALG1 bekommen zu können, musst du arbeitsfähig sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Beim Elterngeld gehen diese Monate (egal ob ALG 1 gezahlt wird oder nicht) leider mit 0 EUR in die Berechnung ein.


chrissicat

Beitrag melden

Du erhältst nur Entgelt von deinem Arbeitgeber, solange dein Arbeitsverhältnis besteht. Wenn er dir aufgrund der Betreibsschließung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigt, steht dir das Entgelt ab Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zu. Sollte er dir nicht oder rechtlich nicht korrekt kündigen, würde ich mir einen Anwalt suchen, aber Achtung: die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen. Solltest du arbeitslos werden, ist es doch kein Problem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Ich gehe davon aus, dass das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde und du somit alle mutterschutzkonformen Tätigkeiten ausüben kannst? Vielleicht findest du vorübergehend ja auch eine andere Stelle, muss ja nicht in deinem Beruf sein. (Ich weiß, könnte als Schwangere ggf. schwer sein.) Falls dein Arbeitgeber dir nicht kündigt, muss er dich weiterhin bezahlen.


r.q.

Beitrag melden

Wenn ich Arbeitlos bin und keinen geeignete Stelle finde, bekomme ich dann 12 Monate Arbeitslosengeld (auch nach der Entbindung)? Und wie ist es mit dem Elterngeld? Und wie ist es mit dem individuellen Beschäftigtigungaverbot, was kann ich dann machen zahlt die Krankenkasse mich fort ?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...