smsk
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Flugbegleiterin und zur Zeit schwanger. Ich habe vor der Schwangerschaft Vollzeit bei der Fluggesellschaft gearbeitet und habe seit 1,5 Jahren einen Nebenjob, der mit 30 Std. im Monat genehmigt war. Nachdem ich jetzt von der Fluglinie ein Beschäftigungsverbot habe, würde ich gerne mehr in meinem Nebenjob arbeiten (Bürojob, keine gesundheitl. Gefährdung und hat nichts mit der Fliegerei zu tun). Jetzt sagt die Fluglinie, dass ich nicht mehr als 40 Stunden im MONAT in diesem Nebenjob arbeiten darf, da die gleichen Regeln wie bei der Vollzeitbschäftigung gelten. Meine Fragen: 1. Darf der Arbeitgeber, sprich die Fluggesellschaft, genrell eine zeitliche Einschränkung einer Nebentätigkeit vorschreiben, auch wenn dies die Arbeit für die Fluggesellschaft nicht beeinträchtigt? 2. Ist die Antwort die selbe, wenn ein Beschäftigungsverbot seitens der Fluggesellschaft vorliegt, obwohl ich gesund bin, keine Risikoschwangerschaft vorliegt und die Fluggesellschaft mich ja nicht am Boden o.ä. einsetzt? Sie würden mir wirklich sehr helfen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen smsk
Hallo, was ist den das Argument der Fluggesellschaft? Es müssen ja betriebliche Gründe genannt werden. Einfach grundlos sehe ich nicht, dass die Fluggesellschaft das machen kann. Liebe Grüße NB
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