Lila20
Sehr geehrte Frau Bader, vergangenen Mai habe ich mein Kind in der 13. SSW verloren. Da es der vierte Verlust war, wurde ich folglich krankgeschrieben, um alles verarbeiten zu können. Aktuell bin ich wieder schwanger. Meine Krankmeldung ging bis Mitte Januar und wurde von einem Beschäftigungsverbot abgelöst. Bis jetzt wurde mir noch kein Geld von meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) überwiesen. Steht mir kein Gehalt zu, da ich im Vorfeld einige Monate Krankengeld erhalten habe? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Herzliche Grüße Lila
Hallo, die Au geht dem BV vor. Der Ag mag sich wundern, dass die Au gerade mit Feststellung des neuen BVs endet. Das kann er anzweifeln Ich würde mal nachfragen. Liebe Grüße NB
Felica
Doch, das Geld steht dir zu. es kann allerdings sein das der AG das BV anzweifelt da das BV ja scheinbar die AU ablöste. Da könnte er durchaus der Meinung sein das du ohne erneute Schwangerschaft noch nicht wieder arbeitsfähig wärst. Könnte sein, hätte er dir aber mitteilen müssen. Entsprechend würde ich da mal direkt nachfragen warum und weshalb.
Mutti69
Wenn sich AU und BV nicht überschnitten haben, ist es rechtens - meiner Auffassung nach - , dein AG müsste dir wieder Lohn zahlen, so als ob du arbeiten würdest. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass dein AG gegenwärtig erwägtt, ob er deine Arbeitsfähigkeit (unabhängig von der Schwangerschaft) prüfen lässt, wenn man ehrlich ist, du bist monatelang krank, wirst schwanger und mit Feststellung der Schwangerschaft soll die AU erledigt sein? Das riecht nach einem taktsichen Kalkül. Der öffentliche Dienst ist ein duldsamer AG. Mein Vorschlag wäre, du rufst mal an und fragst nach, woran es liegt. Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
ALF0709
Die Frage die sich stellt ob du ohne Schwangerschaft hättest wieder arbeiten können Wenn nein zahlt der AG zu Recht kein Geld denn die AU geht vor
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich bin leider mehrere Monate bereits krankgeschrieben und deswegen im Krankengeldbezug. Meine Frauenärztin meinte, sie könnte mir ein Brschäftigungverbot ausstellen. Mir stellt sich die Frage, ob ich hierzu erst wieder gesund geschrieben werden muss oder das BV sofort gelten würde. Vielen Dank
Sehr geehrte Frau Bader, Nachdem ich im April von meiner ersten Schwangerschaft erfahren habe, wurde mir kurz darauf mitgeteilt, dass die Praxis, in der ich derzeit angestellt war, schließen wird. Ich meldete mich fristgerecht arbeitslos, wurde dann allerdings noch während meiner Beschäftigung in der Praxis in der letzten Woche meiner Anstellung ...
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich habe seit mehreren Monaten eine Krankschreibung erhalten aktuell bis zum 09.09.2022. Am 18.08.2022 erhielt ich vom Frauenarzt ein inviduelles Beschäftigubgsverbot. Nun ist meine Frage, ob weiterhin die Krankenkasse bis zum 08.09.2022 das Krankengeld zahlen muss oder der Arbeitgeber? Könnten Sie mir daz ...
Liebe Frau Bader, Ich bin in einer sehr vertrakten Situation: seit Anfang 2022 bin ich im Krankengeldbezug. Dieser läuft Mitte Mai 23 aus und ich muss nun Arbeitslosengeld wegen der AU beantragen. Ich bin in der 10. Woche schwanger. Im Juli ist eine Reha bewilligt, die ich aber aufgrund der SS möglicherweise nicht antreten kann. Grund für die AU s ...
Hallo Ich bin jetzt in der 20 SSW. In der 14. Schwangerschaftswoche habe ich Beschäftigungsverbot von mein Frauenarzt bekommen. Vor dem Beschäftigungsverbot war ich 6 Wochen + 2 Tage krank, also ich bin nur 2 Tage ins Krankengeld gefallen. Also am 21.09.23 und 22.09.23. Das Beschäftigungsverbot habe ich am 22.09.23 bekommen. Ich arbeite vollzei ...
Hallo, ich wurde gekündigt als mein Chef erfahren hat, dass ich schwanger bin. Darauf hin habe ich mit ihm persönlich telefoniert und er meinte er zieht die Kündigung zurück und schickt mir dies schriftlich zu, dass würde allerdings dauern da er jetzt in den Urlaub geht. An dem Tag, an dem ich nicht mehr hätte klagen können, bestand er doch ...
Hallo, Ich bin schwanger und mein Entbindungstermin ist der 04.07.2024 Aktuell mache ich bis zum 15.04.24 eine Weiterbildung (In der Weiterbildung bin ich aktuell schon 15 Monate) und beziehe so lange ALG1, mit Ende der Weiterbildung enden auch die ALG1 Bezüge. Meine Ärztin empfiehlt mir schon seit 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot oder ein ...
Hallo Frau Bader, Ich habe jetzt 6 Monate Krankengeld bekommen und mein Gynäkologe hat mich (aktuell 12SSW) jetzt ins individuelles Beschäftigungsverbot geschickt. Bekommen ich jetzt 100% von meinem Lohn oder bekomme ich genauso viel wie beim Krankengeld 67%??
Hallo Frau Bader, Ich habe zum 01.05. schwanger einen neuen Job angetreten und war nach 3 Tagen arbeiten schwangerschaftsbedingt für 5 Wochen krankengeschrieben, davon habe ich 4 Wochen nur Krankengeld erhalten. Anschließend war ich eine Woche arbeiten und wurde dann von meiner Ärztin ins individuelle BV geschickt. Wie berechnet sich in meinem ...
Hallo, vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage zu stellen. Mir wurden bis einschließlich März 2024 monatlich eine Inflationsprämie in Höhe von 220 € gezahlt. Wird diese bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes berücksichtigt? Weiterhin frage ich mich wie es um das Krankengeld stehen würde. Ich war bereits 2 Wochen aufgrund von ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes