Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nach Krankenstand und Krankengeld

Frage: Beschäftigungsverbot nach Krankenstand und Krankengeld

Lila20

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Sehr geehrte Frau Bader, vergangenen Mai habe ich mein Kind in der 13. SSW verloren. Da es der vierte Verlust war, wurde ich folglich krankgeschrieben, um alles verarbeiten zu können. Aktuell bin ich wieder schwanger. Meine Krankmeldung ging bis Mitte Januar und wurde von einem Beschäftigungsverbot abgelöst. Bis jetzt wurde mir noch kein Geld von meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) überwiesen. Steht mir kein Gehalt zu, da ich im Vorfeld einige Monate Krankengeld erhalten habe? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Herzliche Grüße Lila


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Au geht dem BV vor. Der Ag mag sich wundern, dass die Au gerade mit Feststellung des neuen BVs endet. Das kann er anzweifeln Ich würde mal nachfragen. Liebe Grüße NB


Felica

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Doch, das Geld steht dir zu. es kann allerdings sein das der AG das BV anzweifelt da das BV ja scheinbar die AU ablöste. Da könnte er durchaus der Meinung sein das du ohne erneute Schwangerschaft noch nicht wieder arbeitsfähig wärst. Könnte sein, hätte er dir aber mitteilen müssen. Entsprechend würde ich da mal direkt nachfragen warum und weshalb.


Mutti69

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Wenn sich AU und BV nicht überschnitten haben, ist es rechtens - meiner Auffassung nach - , dein AG müsste dir wieder Lohn zahlen, so als ob du arbeiten würdest. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass dein AG gegenwärtig erwägtt, ob er deine Arbeitsfähigkeit (unabhängig von der Schwangerschaft) prüfen lässt, wenn man ehrlich ist, du bist monatelang krank, wirst schwanger und mit Feststellung der Schwangerschaft soll die AU erledigt sein? Das riecht nach einem taktsichen Kalkül. Der öffentliche Dienst ist ein duldsamer AG. Mein Vorschlag wäre, du rufst mal an und fragst nach, woran es liegt. Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!


ALF0709

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Die Frage die sich stellt ob du ohne Schwangerschaft hättest wieder arbeiten können Wenn nein zahlt der AG zu Recht kein Geld denn die AU geht vor


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