Minimaus25062016
Guten Tag, ich arbeitete Vollzeit als Erzieherin. Bekam dann ein vollständiges Beschäftigungverbot (ab der 8 Ssw) . Habe Juni 2016 mein Kind bekommen. Elternzeit auf 2 Jahre beantragt. Wenn ich nun zb im April 2018 schwanger werden würde muss bzw sollte ich dann die Elternzeit von kind 1 beenden oder muss ich dann das 3 jahr dran hängen und wieviel Geld bekommt man dann im BV bzw bekommt man da überhaupt Geld? Wäre ich dann überhaupt versichert oder muss mich selbst versichern ? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie können dann die Elternzeit bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern. Sie können auch direkt in ein Beschäftigungsverbot rutschen, dabei muss ihn aber klar sein, dass das nur funktioniert, wenn das erste Kind tatsächlich fremd versorgt ist, denn der Arbeitgeber ist nach den neuen Richtlinien gehalten, Ihnen kein Beschäftigungsverbot auszusprechen sondern sie umzusetzen, zum Beispiel in die Verwaltung. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Elternzeit kann man nicht zugunsten eines Beschäftigungsverbots vorzeitig beenden, sondern nur zum Beginn des neuen Mutterschutzes. Wenn du im Juni 2018 schwanger wirst, dann wirst du neu zum Betriebsarzt gehenn und die Immunitäten werden neu bestimmt. Eventuell kannst du trotz Schwangerschaft arbeiten gehen, eventuell hat der Träger der Einrichtung eine unschädliche Ersatztätigkeit in einer anderen Einrichtung, wie z.B in einer Schule oder eine Bürotätigkeit.
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