Muddi1987
Sehr geehrte Frau Bader, am 14.8.2017 endet meine 2- jährige Elternzeit, in der ich das letzte Jahr in Teilzeit gearbeitet habe. Schon im Januar diesen Jahres habe ich den Vertrag für meine Vollzeitstelle ab 15.8.2017 unterschrieben. Nun bin ich schwanger und werde vermutlich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Werde ich dann ab dem 15.8. Auch mein Vollzeitgehalt bekommen oder entfällt dies weil ich meinen Dienst als Vollzeitkraft nicht antreten werde aufgrund der SS?
Hallo, Wenn der Ag Sie nicht ummelden kann, wird Lohn in Vz gezahlt. Liebe Grüsse NB
mellomania
woher weißt du, dass du vermutlich?????ß ein bv bekommst? wenn es medizinisch ist, hast du es jetzt schon, es greift nur noch nicht und wenn es geschäftlich ist muss doch erst die gefährdungsbeurteilung gemacht werden? verstehe ich nicht..
Muddi1987
Ich habe heute erst einen positiven SST und erst in 2 Wochen meinen Termin beim Arzt. Hatte bei meinem ersten Kind auch ein Beschäftigungsverbot aus med.Aspekten.
mellomania
das ist doch nicht relevant. bloß weil du es beim ersten kind hattest, heißt das noch lange nicht, dass genau die gleichen aspekte auftreten die ein erneutes bv nötig machen.
chrissicat
Ob du ein Beschäftigungsverbot bekommst oder nicht , wird sich herausstellen. Fakt ist aber, während einem Beschäftigungsverbot bekommt man das, was man auch ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde. D.h. für die Zeit des TZ-Vertrages bekommst du ein TZ-Entgelt, für die Zeit des VZ-Vertrages bekommst du ein VZ-Entgelt.
Muddi1987
Vielen Dank für die Antwort, chrissycat.
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