Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot kurz nach Wiedereinstieg

Frage: Beschäftigungsverbot kurz nach Wiedereinstieg

we4

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Hallo. Ich habe im Sept 2013 meinen Sohn zur Welt gebracht. Danach habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. (1 Jahr Elterngeld) Nun habe ich am 25.9.15 wieder das arbeiten bei meiner alten Arbeit angefangen (nun in Teilzeit 25 Std/Woche). Jetzt hab ich nach 2 Wochen ein generelles BV vom Betriebsarzt bekommen und frage mich wie das jetzt mit dem Lohn aussieht. Habe diesbezüglich schon gelesen, dass es sich aus dem Verdienst der letztem 12 Wochen zusammen setzt. Stimmt das? Wenn ja würde ich ja fast nichts bekommen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie bekommen den Verdienst, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Also Ihren normalen Lohn weiter. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bekommst das, was Du auch verdienen würdest. Das mit den 12 Wochen gilt nur für welche die mal 20 Stunden, mal 30 arbeiten, Probisionen oder Zulagen haben.


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