Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot/ Krankenschein

Frage: Beschäftigungsverbot/ Krankenschein

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, habe im dritten Monat von meiner Ärztin ein Beschäftigungserbot bekommen, da ich in der Altenpflege schwer heben und tragen musste und Umgang mit MRSA Keimen hatte. Mein Chef wollte das dieses zurück gezogen wird und setzte mich dann im Büro ein. Seit diesem Verbot wurde ich total fertig gemacht, das ich Angst hatte auf Arbeit zu gehen. Ich hatte zunehmend mit Übelkeit und Erbrechen zu kämpfen, weshalb mich meine Ärztin dann auch krank geschrieben hat. Nun bin ich nicht mal eine Woche krank geschrieben und schon erkundigt sich mein Chef, bei meiner Ärztin, ob denn der Krankenschein überhaupt rechtens ist und droht mit MDK. Wie kann ich mich dagegen wehren? Mein Betrieb macht mich total fertig!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, und als Ergönzung für meine Vorrednerinnen: Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

dein arzt kann dir auch wegen der psychischen belastung ein beschäftigungsverbot erteilen. unerheblich ist, ob die tätigkeit eine gefährdung darstellt, entscheidend ist nur, ob die gesundheit von mutter und kind gefährdet ist. und wenn dich die situation so erheblich belastet und das ja der fall. alles gute!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, "unerheblich ist, ob die tätigkeit eine gefährdung darstellt, entscheidend ist nur, ob die gesundheit von mutter und kind gefährdet ist" ===> ganz so unerheblich ist es nicht...aber: die Gefährdung kann ja auch vom Verhalten des Arbeitgebers und nicht nur durch die Tätigkeit ausgehen. Da hat meine Vorschreiberin Recht. Es ist also möglich, dass Dein Frauenarzt dir ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Etwas problematisch ist es, wenn ein BV direkt im Anschluss einer Krankschreibung ausgestellt wird. Falls es hart auf hart kommt (Gericht), wirst Du beweisen müssen, dass du zum Zeitpunkt der Ausstellung des BV eben nicht mehr krank warst sondern das BV zur Vermeidung einer erneuten Erkrankung ausgestellt wurde. Bitte alles sammeln, wie Dein Arbeitgeber dich schikaniert hat. (Mobbingtagebuch: Was ist wann passiert, wie hast Du dich danach gefühlt, Übelkeit etc.) Schön, wenn ein Arbeitgeber später behauptet, ihr hättet das beste Verhältnis gehabt und du kannst dem Richter dann das Mobbingtagebuch vorlegen... Ich gehe hier natürlich vom schlechtesten Fall aus, dass Du deine Ansprüche notfalls einklagen musst. P.S.: Und keine Angst vorm MDK!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Gesetz: MuSchG § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1; ZPO § 286 Leitsätze: 1. Die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG können auch dann vorliegen, wenn psychisch bedingter Streß Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet. Voraussetzung ist, daß der gefährdende Streß gerade durch die Fortdauer der Beschäftigung verursacht oder verstärkt wird. 2. Die Beweislast für Umstände, die den Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG erschüttern sollen, trägt der Arbeitgeber. Die Beweislast dafür, daß trotz des erschütterten Beweiswerts der ärztlichen Bescheinigung ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG angezeigt war, trägt die Arbeitnehmerin. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe fast das gleiche Problem, bin seit 8 Wochen krank wegen psych. Belastung ( Mobbing am Arbeitsplatz ) und grosser Probleme mit den Lendenwirbel, arbeite wie du in der Pflege ( ambulanten ) , soll vom HA nicht schwer heben und jetzt Rücksprache mit meiner Fr. ärtzin halten wegen einem Beschäftigungsberbot, da ich Ende letzen Jahres eine Fehlgeburt hatte und mir der Arbeitgeber bisher keinen Schonplatz angeboten hat im Gegenteil, mittlerweile sind die Fronten so verhärtet, dass er alles nur noch auf dem Postweg erledigt. Wir kämpfen weiter, auch wenn es nicht immer leicht ist. Ich werde jetzt auch ein Mobbingtagebuch führen, dass ist eine gute Idee. Drück' dir die Daumen und alles Gute für dich und deinem Baby! Liebe Grüsse


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vielleicht hilft dir der folgende Auszug aus dem Mutterschutzgesetz schon mal weiter: Weitere Beschäftigungsverbote (1) ... (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Petra28, Danke für den Auszug aus dem Gesetz, aber alles was ich darauf von meiner Chefin zu hören bekam, war: "So schwere Fälle haben wir ja nicht und das müsste doch gehen und ausserdem sind sie nur schwanger und nicht krank." LG Pusti


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...