Sunrise88
Sehr geehrte Fr. Bader! Folgende Situation: Ich arbeite befristet (bis Mai 2016) im ambulant betreuten Wohnen für psychisch erkrankte Menschen. Ich bin den ganzen Tag alleine unterwegs, die Diagnosen reichen von Depression über Borderline bis hin zu Psychosen. Auserdem muss ich mich häufig Wohnungen und auch Menschen aussetzen, die verwahrlost und extrem unhygienisch, dazu häufig verraucht sind. Ebenfalls haben einige als Zusatzdiagnose HIV oder Hepatitis. Nun bin ich jedoch in der 8. Schwangerschaftswoche und finde diese Umstände für eine Schwangere unzumutbar. Meiner Frauenärztin habe ich bereits vor meiner Schwangerschaft davon berichtet und auch von meiner Sorge diesen Job weiter auszuüben. Sie teilte mir jedoch mit, dass sie mir kein BV aussprechen könne, da sie es lediglich unter medizinisch bedenklichen Umständen (wie z.B. Schwangerschaftsdiabetes oder Zwillinge) ausstellen kann und hat mich an meinen Arbeitgeber verwiesen. Da zur Zeit no h eine Kollegin schwanger ist und ich mitbekommen habe, dass unser Chef sie an die Ärztin verwiesen hat als es um das BV ging habe ich nun die Sorge, dass sie es bei mir auch tun wird. Meine Fragen wären: 1. Wie wahrscheinlich ist es, insbesondere nach Ihrem Erfahrungswert, dass ich ein generelles BV erhalte? 2. Was kann ich tun wenn mein Chef das Erteilen des BV über mich an meine Ärztin zurück delegiert und an wen kann ich mich wenden? 3. Könnte meine Ärztin sich, bis durch meinen Chef geklärt ist ob ich BV bekomme oder nicht, unter den oben genannten Arbeitsbedingungen mit Recht weigern, mir ein vorläufiges ärztliches BV auszustellen? Ich habe vor, meinen Chef nächste Woche über die bestehende Schwangerschaft zu informieren. Ich wäre, sofern es Ihnen irgendwie möglich ist, über eine schnelle Antwort dankbar, damit ich meinem Chef, sollte er sich weigern, vorbereitet gegenüber treten kann. Falls es von Bedeutung ist, ich komme aus NRW. Mit freundlichen Grüßen, Sunrise
Hallo, wenden Soe sich an das Gewerbeaufischtsamt! Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Falls der AG sich weigert, dann ans Ordnungsamt/Gewerbeamt wenden. Die werden dann schauen. oder falls ihr habt, dann an den Betriebsarzt wenden. Der Frauenarzt darf in dem Fall das ein BV wegen der Arbeit ausgesprochen werden muss, wirklich nicht tätig werden. Da ist dessen Aussage völlig korrekt. Rein theoretisch könnte dir dein Arbeitgeber ja eine Arbeit geben, die mit dem Mutterschaftsgesetz vereinbar ist, zB Schreibtischdienst.
Hasenbande
Hallo, ich wurde bis zum Ausspruch des BV krankgeschrieben. Lg
Sunrise88
Hallo Fr.Bader, danke für den Tip, gerne würde ich jedoch noch wissen, wie wahrscheinlich ein BV bei meinen Arbeitsbedingungen ist! Lg
desireekk
Das kann Dir hier keiner beantworten,. weil wir nicht wissen, ob dein AG dir evtl. eine sog. Schreibtischtätigkeit ohne "Gefahrenkontakt" ermöglichen kann. Sofern er dich aus dem bisherigen Arbeitsablauf rausnhemen und dir eine andere Tätigkeit zuweisen kann gibt es keinen Greund fütr ein BV. Ansonsten: Gewerbeaufsichtsamt. Gruss Désirée
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