Emiline
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aufgrund einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht erhalten. (Lehrerin Sonderpädagogische Schule BW) Der Betriebsarzt sagte mir, der Schulleiter KANN mich natürlich auch anderweitig einsetzen und nicht, dass ich verpflichtet bin sämtliche Stunden von zu Hause aus zu leisten und zu dokumentieren. Jetzt mein Frage: Unser Schulbetrieb ist von 7:45-12:30 geöffnet. Meine Arbeitszeiten waren an manchen Tagen 7:45-12:30, an anderen Tagen z.B. nur von 10:00-12:30. Darf der Schulleiter nun verlangen, dass ich nachmittags zwischen 14:00-16:30 Hausaufgabenhilfe und Leseförderungen anbieten soll? Ich habe bereits zwei Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren, die ich natürlich nachmittags betreuen muss, zudem habe ich nachmittags außerdem Seminarkurse meines Aufbaustudiums. Daher habe ich nachmittags eigentlich keine Kapazitäten frei. Vormittags in meiner regulären Arbeitszeit hätte ich überhaupt kein Problem Fernlernunterricht anzubieten, aber darf er außerhalb dieser Zeit darauf bestehen? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, das hängt wesentlich davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du ein BV oder nicht? das ist entscheidend. corona als grund reicht NICHT aus. oder bist du lediglich vom präsenzunterricht befreit und machst homeoffice? das musst du unterscheiden. ein bv für den präsenzunterricht gibt es nicht wegen corona. der SL kann dir natürlich aufgaben für zu hause übertragen und die LK vor ort zu unterstützen. aber eben nur, wenn du KEIN BV hast. wenn ja, darfst du gar nicht arbeiten. das wird aber geprüft sollte dein gyn das wegen corona ausgestellt haben, da dies nicht zulässig ist. was hast du mit dem SL vereinbart bis wann du arbeiten kannst am Tag? hast du das schriftlich irgendwo geregelt? im AV steht ja nur dein Regelstundenmaß, dein tatsächlies Stundenmaß und die Stammschule.....vielleicht ist er damit einverstanden dass du das weiterhin nur vormittags machst. du könntest ja auch nicht unterrichten mittags.
cube
Wenn in deinem Vertrag die Arbeitszeit auf zB 8-13 Uhr festgelegt ist, darf der AG dich auch nur innerhalb dieser Zeit einsetzen - also nicht am Nachmittag. Ist deine Arbeitszeit aber zB (4 Std. in der Zeit) von v 8-16 Uhr darf er dich auch innerhalb dieser Zeit einsetzen.
mellomania
nur über regelstundenmaß, ist-stundenmaß, ob tz in ez, mit wievielen LWS. aber arbeitszeiten werden hier nie festgehalten. das wird immer mit dem SL separat vereinbart.
Mitglied inaktiv
Hallo mellomania, ich lese von dir immer wieder " ein bv für den präsenzunterricht gibt es nicht wegen corona." Baden-Württemberg hat strenge Regeln eingeführt. Während der Pandemie dürfen Lehrerinnen in der Regel keinen Präsenzunterricht leisten, von begründeten Einzelfällen mal abgesehen. Es gibt derzeit tatsächlich in Baden-Württemberg und Bayern eine Menge von Beschäftigungsverboten wegen Covid-19 an den Arbeitsplätzen, wo Personenkontakte unvermeidbar sind. Wenn möglich, sollen die Arbeitgeber Ersatztätigkeiten anbieten.
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