Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot im Präsenzunterricht - andere Arbeitszeiten erlaubt?

Frage: Beschäftigungsverbot im Präsenzunterricht - andere Arbeitszeiten erlaubt?

Emiline

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aufgrund einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht erhalten. (Lehrerin Sonderpädagogische Schule BW) Der Betriebsarzt sagte mir, der Schulleiter KANN mich natürlich auch anderweitig einsetzen und nicht, dass ich verpflichtet bin sämtliche Stunden von zu Hause aus zu leisten und zu dokumentieren. Jetzt mein Frage: Unser Schulbetrieb ist von 7:45-12:30 geöffnet. Meine Arbeitszeiten waren an manchen Tagen 7:45-12:30, an anderen Tagen z.B. nur von 10:00-12:30. Darf der Schulleiter nun verlangen, dass ich nachmittags zwischen 14:00-16:30 Hausaufgabenhilfe und Leseförderungen anbieten soll? Ich habe bereits zwei Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren, die ich natürlich nachmittags betreuen muss, zudem habe ich nachmittags außerdem Seminarkurse meines Aufbaustudiums. Daher habe ich nachmittags eigentlich keine Kapazitäten frei. Vormittags in meiner regulären Arbeitszeit hätte ich überhaupt kein Problem Fernlernunterricht anzubieten, aber darf er außerhalb dieser Zeit darauf bestehen? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das hängt wesentlich davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

hast du ein BV oder nicht? das ist entscheidend. corona als grund reicht NICHT aus. oder bist du lediglich vom präsenzunterricht befreit und machst homeoffice? das musst du unterscheiden. ein bv für den präsenzunterricht gibt es nicht wegen corona. der SL kann dir natürlich aufgaben für zu hause übertragen und die LK vor ort zu unterstützen. aber eben nur, wenn du KEIN BV hast. wenn ja, darfst du gar nicht arbeiten. das wird aber geprüft sollte dein gyn das wegen corona ausgestellt haben, da dies nicht zulässig ist. was hast du mit dem SL vereinbart bis wann du arbeiten kannst am Tag? hast du das schriftlich irgendwo geregelt? im AV steht ja nur dein Regelstundenmaß, dein tatsächlies Stundenmaß und die Stammschule.....vielleicht ist er damit einverstanden dass du das weiterhin nur vormittags machst. du könntest ja auch nicht unterrichten mittags.


cube

Beitrag melden

Wenn in deinem Vertrag die Arbeitszeit auf zB 8-13 Uhr festgelegt ist, darf der AG dich auch nur innerhalb dieser Zeit einsetzen - also nicht am Nachmittag. Ist deine Arbeitszeit aber zB (4 Std. in der Zeit) von v 8-16 Uhr darf er dich auch innerhalb dieser Zeit einsetzen.


mellomania

Beitrag melden

nur über regelstundenmaß, ist-stundenmaß, ob tz in ez, mit wievielen LWS. aber arbeitszeiten werden hier nie festgehalten. das wird immer mit dem SL separat vereinbart.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo mellomania, ich lese von dir immer wieder " ein bv für den präsenzunterricht gibt es nicht wegen corona." Baden-Württemberg hat strenge Regeln eingeführt. Während der Pandemie dürfen Lehrerinnen in der Regel keinen Präsenzunterricht leisten, von begründeten Einzelfällen mal abgesehen. Es gibt derzeit tatsächlich in Baden-Württemberg und Bayern eine Menge von Beschäftigungsverboten wegen Covid-19 an den Arbeitsplätzen, wo Personenkontakte unvermeidbar sind. Wenn möglich, sollen die Arbeitgeber Ersatztätigkeiten anbieten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, guten Tag, ich habe ein teilweises Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin erhalten. Danach darf ich nicht mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten. Zuvor waren meine Arbeitszeiten wie folgt: Mo.-Do. von 9 bis 18 Uhr mit 1 Stunde Pause Fr. von 8 bis 17 Uhr mit 1 Stunde Pause Frage: Sind meine neuen Arbeistzeiten dann von 9 bis ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall?  Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...